Sporthalle Lienaustraße sichern Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.07.2017 (Drs. 20-4606)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Antworten der Fachbehörde zu beanstanden und die Fachbehörde zu bitten, die in den Beschlüssen der Bezirksversammlung aufgeworfenen Fragen zu beantworten.
Stellungnahme der Finanzbehörde (FB):
Zu 1., 2. und 6.:
Die Fragen wurden mit den Stellungnahmen der Finanzbehörde zu den Beschlüssen der Bezirksversammlung in Drs. 20-4038 und 20-4389 beantwortet. Darüber hinaus siehe Anlage 1 und Anlage 2. Im Übrigen sind die Planungen und Überlegungen der zuständigen Behörden zum weiteren Umgang mit den Gebäuden noch nicht abgeschlossen.
Zu 3. und 4.:
Auf der städtischen Fläche könnte ggf. Wohnbau realisiert werden. Im Rahmen einer möglichen Konzeptausschreibung wird die Entwicklungsperspektive der Schulanlage unter der Maßgabe, den denkmalgeschützten Bau in die städtebauliche Gesamtplanung zu integrieren, ggf. berücksichtigt. Im Übrigen: Siehe Stellungnahmen der Finanzbehörde zu den Beschlüssen der Bezirksversammlung Drs. 20-4038 und 20-4389.
Zu 5.:
Der genannte Behördenmitarbeiter hat nicht als Vertreter des Senats Stellung genommen. Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat sich dafür eingesetzt, dass die Sporthalle zunächst weiterhin unentgeltlich von den Vereinen genutzt werden kann, obwohl die Behörde ihre schulische Nutzung des Gebäudes aufgegeben hat. Im Übrigen hat sich der Senat mit der Angelegenheit nicht befasst.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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