Sporthalle für gehörlose und schwerhörige Menschen einrichten Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales und Bildung
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bildung am 09. Januar 2017 berichtete der Bund der Schwerhörigen e.V. über Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit für hörgeschädigte Menschen. Um für hörgeschädigten Menschen mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erreichen, bedarf es auch Sporthallen, welche auf die Bedürfnisse dieser Gruppe von Sportlern zugeschnitten sind.
Hierzu gehören eine induktive Höranlage, bei der ein Magnetfeld aufgebaut werde und die Töne direkt auf die Induktionsspulen in den Hörgeräten übertragen würden sowie eine spezielle Schalldämmung der Sporthallen für Hörgeschädigte.
Der Masterplan Active City sieht für den Bezirk Wandsbek den barrierefreien Umbau einer Sporthalle vor. Hierbei ging es vornehmlich um den barrierefreien Ausbau für Rollstuhlfahrer. Da aber der Bedarf dafür in Wandsbek nicht besteht, sollte auf Grundlage des Masterplans Active City stattdessen mindestens eine Sporthalle für hörgeschädigte Menschen umgebaut werden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten,
keine Anlage/n
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