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Sportanlage Am Neumarkt 40 - beschleunigte Fertigstellung wird vom Bezirksamt Wandsbek weiter verhindert? Kleine Anfrage vom 15.08.2023

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Die Realisierung der neuen Sportanlage Am Neumarkt 40 ist seit dem 18. April 2017: (Einleitungsbeschluss) Gegenstand des Bebauungsplanverfahren Wandsbek 83.

Die Feststellung des Bebauungsplan Wandsbek 83 erfolgte am 02.12.2022 mit der Veröffentlichung im amtlichen Anzeiger.

Das Bezirksamt Wandsbek und ihre beteiligten Fachämter hatten über 5 Jahre Zeit, sich mit der Verlagerung der Sportanlage Am Neumarkt zu beschäftigen.

Doch auch die Bearbeitungszeit des Bauantrages bis zur Baugenehmigung hat nicht zur beschleunigten Fertigstellung der Sportanlage Am Neumarkt 40 beigetragen.

In der Bauantragsphase wurde am 15.12.2022 durch einen Beschluss der Bezirksversammlung weitere Prüfungen zur Nutzung der Sportanlage Am Neumarkt 40 eingebracht (siehe Drucksache 21-6318). Diese weiteren Prüfungen wurden von der Verwaltung nicht in das bereits laufende Bauantragsverfahren eingebracht, sondern erst nach Genehmigung des urspnglichen Bauantrages im März 2023 (siehe auch Drucksache 21-6684)

Die Vorstellung der Ergebnisse des Beschlusses vom 15.12.2022 aus Punkt 1 und 2 sollten vor der Sommerpause 2023 vorgestellt werden:

Die Genehmigungsfähigkeit eines Regionalligabetriebes auf der Sportanlage „Am Neumarkt 40“ ist hinsichtlich aller relevanten Belange zu prüfen. Dazu sind besonders Lärm-, Licht- und Verkehrsgutachten zu erstellen.

Sollte das Prüfverfahren ergeben, dass ein Regionalligabetrieb genehmigungsfähig ist,

sind die entsprechenden Inhalte in die Kostenerhebung- und Planung sowie deren Realisierung vom Fachamt bezirklichen Sportstättenbau aufzunehmen, hierbei sind Mehrkosten durch den Regionalligabetrieb separat auszuweisen.

Die Ergebnisse der unter 1.) und 2.1) formulierten Punkte sollen vor der Sommerpause 2023 den zuständigen Ausschüssen der Bezirksversammlung Wandsbek vorgelegt und unter Zuladung des Hamburger-Fußball-Verbandes im Ausschuss für Soziales vorgestellt werden.“

Die Vorstellung der Ergebnisse des Beschlusses vom 15.12.2022 aus Punkt 1 und 2 konnte vor der Sommerpause 2023 nicht erfolgen, da die internen Prüfungen von den Fachämtern FM (Fachamt Management des öffentlichen Raumes) und WBZ (Fachamt Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt) noch nicht abschließend vorlagen.

Beide Fachämter sind seit dem 18. April 2017 informiert, dass die Sportanlage Am Neumarkt 40 erstellt werden soll. Auch die Prüfung zur Genehmigungsfähigkeit eines Regionalligabetriebes auf der Sportanlage Am Neumarkt 40 war den beteiligten Fachämtern des Bezirksamtes bereits vor dem 23.06.2020 bekannt, da die Verwaltung

am 23.06.2020 drei Varianten für den Bau der Sportanlage Am Neumarkt 40 im Planungsausschuss vorgestellt hat, die mit den Fachämtern abgestimmt wurden.

 

Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum die Bearbeitung der Verlegung der Sportanlage Am Neumarkt 40, sich seit 2017, durch das Bezirksamt Wandsbek, mit ständigen Verzögerungen durchgeführt wird.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wann wurden die Fachämtern FM (Fachamt Management des öffentlichen Raumes) und WBZ (Fachamt Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt) in das Bebauungsverfahren Wandsbek 83 einbezogen und in welcher Form?

 

  1. Wie wurden die Fachämter FM und WBZ an der Ausarbeitung der drei Varianten der Sportanlage Am Neumarkt 40 (vorgestellt am 23.06.2020 im Planungs-ausschuss) beteiligt?

 

  1. Wie erfolgte die Abstimmung mit den Fachämtern beim Bebauungsplanverfahren Wandsbek 83 und in welchen Abständen?

 

  1. Warum wurde vom Fachamt FM keine Planung der Baumaßnahme „Erschließung gemäß Bebauungsplan Wandsbek 83, Teilbereich 2“ (wie für Teilbereich 1) durchgeführt und warum konnte der Bebauungsplan Wandsbek 83 festgestellt werden, ohne dass die Baumaßnahme „Erschließung gemäß Bebauungsplan Wandsbek 83, Teilbereich 2“ durch die Bezirksversammlung beschlossen wurde?

 

  1. Welche Prüfungen wurden durch die Fachämter FM und WBZ im Rahmen des Bauantrages, der im Unterausschuss für Bauangelegenheiten am 09.03.2023

vorgestellt wurde, durchgeführt

 

  1. Welche zusätzlichen notwendigen Prüfungen mussten, auf welcher Basis, durch die Fachämter FM und WBZ durchgeführt werden, aufgrund des Beschlusses der Drucksache 21-6318 und in welchem Zeitraum?

 

  1. Warum konnte die Vorstellung der Ergebnisse des Beschlusses vom 15.12.2022 aus Punkt 1 und 2 nicht vor der Sommerpause 2023 erfolgen?

 

 

 

 

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