Sport und Stadtentwicklung-Bedarfe des Sports bei der Aufstellung von Bebauungsplänen berücksichtigen! Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.07.2017 (Drs. 20-4607)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten,
Zu den Ziffern 1 und 2 des Beschlusses nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Mögliche Sportflächenbedarfe sind regelhaft Gegenstand der Bebauungsplanverfahren und werden durch die für diesen Belang zuständigen Fachdienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg als Träger öffentlicher Belange vertreten. Soweit Anregungen weiterer Sport-Akteure im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes als Stellungnahme vorgetragen werden, werden diese mit den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung dem zuständigen Planungsausschuss vorgelegt. Der Ausschuss kann beschließen, den Inhalt auch weiteren Ausschüssen zur Kenntnis zu überweisen.
Zu beachten ist, dass § 9 des Baugesetzbuches in Bebauungsplänen nur die Festsetzung von Flächen für Sportanlagen ermöglicht; jedoch der Bebauungsplan keine Regelungen z.B. über deren konkrete Ausgestaltung, Herrichtung und Nutzung treffen kann.
Soweit daher über die Regelungsmöglichkeiten des Bebauungsplanverfahrens hinaus parallel eine Einbindung weiterer Akteure in sportfachliche Konzeptionen erfolgen soll, muss dieses einschließlich darauf gerichteter Beteiligungsverfahren durch die zuständigen Sportdienststellen erfolgen und der resultierende Flächenbedarf ggf. ins Bebauungsplanverfahren eingebracht werden. Darüber hinaus steht es nach dem Baugesetzbuch Jedermann frei, im Rahmen einer öffentlichen Plandiskussion und der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes eine Stellungnahme abzugeben und so dem Verfahren wie auch den Ausschüssen zugänglich zu machen.
Stellungnahme des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau:
Die Behörde für Inneres und Sport sowie die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen lehnen die Entsendung von Referenten ab und verweisen auf den Sportausschuss der Bürgerschaft, der sich in seinen Sitzungen am 13.07.2017 und 15.09.2017 explizit mit diesem aktuellen Thema beschäftigte.
Darüber hinaus wurden die BV-Mitglieder aus Wandsbek, die auch Mitglieder des Beirates Bezirklicher Sportstättenbau sind, in der letzten Beiratssitzung über das Thema umfassend informiert.
Derzeit laufe noch ein Abstimmungsprozess, wie zukünftig zielorientiert, aber auch pragmatisch mit der Beteiligung des Sports in der Bauleitplanung umgegangen werden soll, und zwar in allen sieben Bezirken. Auch wenn die Beschlusslagen der Bezirksversammlung teilweise unterschiedlich sind, ist das Thema derzeit überall virulent und bedarf der engen Abstimmung mit SL, SR und dem Hamburger Sportbund. Wir als M/BS und auch der HSB sind natürlich sehr an einer einheitlichen Lösung interessiert und dazu auch im engen Austausch.
Von einer Berichterstattung im Ausschuss sehen wir derzeit ab.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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