Spielräume für Kinder in Flüchtlingsunterkünften Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und Grüne
Hinweis der Geschäftsstelle:
Die Bezirksversammlung hat Punkt 1 des Petitums in ihrer Sitzung am 12.05.2016 einstimmig beschlossen. Nur der Punkt 2 des Petitums wurde zur weiteren Beratung – ebenso wie der Antrag 20-2783 der CDU-Fraktion zum gleichen Thema – in den ASB überwiesen.
Die UN-Kinderrechtskonvention gewährt jedem Kind das Recht auf Ruhe, Freizeit und Spiel (Artikel 31); denn gerade für Kinder und ihre Entwicklung ist Bewegungs- und Spielraum besonders wichtig. Die Situation in den Hamburger Flüchtlingsunterkünften wird diesem Anspruch derzeit nicht überall gerecht. Dieses ist insbesondere der Notsituation im vergangenen Jahr geschuldet, in der in sehr kurzer Zeit viele geflüchtete Menschen untergebracht werden mussten. Die derzeitig niedrigen Zugangszahlen von Flüchtlingen erlauben und erfordern bei der weiteren Planung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung der Aufenthaltsqualität einen höheren Stellenwert einzuräumen. Bei der Betreuung von Kindern in Flüchtlingsunterkünften spielt das Ehrenamt eine unverzichtbare Rolle. Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:
Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten:
keine Anlage/n
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