20-2924

Spielräume für Kinder in Flüchtlingsunterkünften Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales und Bildung

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Hinweis der Geschäftsstelle:

Die Bezirksversammlung hat Punkt 1 des Petitums in ihrer Sitzung am 12.05.2016 einstimmig beschlossen. Einstimmiger Beschluss des Punktes 2 des Petitums am 30.05.2016 durch den Ausschuss für Soziales und Bildung über den geänderten Antrag 20-2805 der SPD- und Grünen-Fraktion.

 

 

Die UN-Kinderrechtskonvention gewährt jedem Kind das Recht auf Ruhe, Freizeit und Spiel (Artikel 31); denn gerade für Kinder und ihre Entwicklung ist Bewegungs- und Spielraum besonders wichtig. Die Situation in den Hamburger Flüchtlingsunterkünften wird diesem Anspruch derzeit nicht überall gerecht. Dieses ist insbesondere der Notsituation im vergangenen Jahr geschuldet, in der in sehr kurzer Zeit viele geflüchtete Menschen untergebracht werden mussten. Die derzeitig niedrigen Zugangszahlen von Flüchtlingen erlauben und erfordern bei der weiteren Planung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung der Aufenthaltsqualität einen höheren Stellenwert einzuräumen. Bei der Betreuung von Kindern in Flüchtlingsunterkünften spielt das Ehrenamt eine unverzichtbare Rolle. Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

 

Petitum/Beschluss

Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten:

  1. In jeder Flüchtlingsunterkunft einen angemessenen Platz für Spiel- und Freizeitgestaltung vorzusehen. Hierbei sollte sich insbesondere bei der Folgeunterbringung am Standard für den Wohnungsbau orientiert werden.
  2. Einen Referenten in den Ausschuss für Soziales und Bildung zu entsenden, der über Möglichkeiten, Ressourcen und bauliche Schwierigkeiten für Spielräume in Flüchtlingsunterkünften berichtet. Dabei soll auch über Möglichkeiten zur flexiblen und unbürokratischen Nutzung der vorhandenen Infrastruktur in den Stadtteilen für Kinderbetreuung und Spielmöglichkeiten berichtet werden.

 

Anhänge

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