Spielräume für Kinder in Flüchtlingsunterkünften Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.06.2016 (Drs.: 20-2924)
Der Ausschuss für Soziales und Bildung hat in seiner Sitzung vom 26.09.2016 Kenntnis genommen und überweist den Sachverhalt als jugendhilferelevantes Thema zur Kenntnis an den Jugendhilfeausschuss.
Folgenden Beschluss hat die Bezirksversammlung in der Sitzung am 16.06.2016 gefasst:
Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten:
Zum Beschluss nimm die Behörde für Areit. Soziales, Familie und Integration wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Grundsätzlich handelt es sich bei den Unterkünften der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) bei fördern & wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts – (f & w) seit 2007 in der Regel um gemischte Unterkünfte, d.h. Unterkünfte, in denen sowohl Zuwanderer als auch Wohnungslose untergebracht sind. Ausnahmen gibt es nur dort, wo die Baugenehmigungen bzw. Nutzungsgenehmigungen nur im Hinblick auf die Folgeunterbringung von Flüchtlingen zulässig sind.
Darüber hinaus wird, bezogen auf das Thema „Spielräume für Kinder“, kein direkter Zusammenhang zum Standard für den Wohnungsbau gesehen. Auflagen, nach denen ausreichend Spielflächen für Kinder geplant werden, sind der zuständigen Behörde ebenso wenig bekannt, wie die Planung bzw. die Schaffung von Gemeinschaftsflächen oder Gemeinschaftsräumen.
Nach Auskunft von f & w werden die Wohnunterkünfte standardgemäß mit Gruppenräumen und – wenn dies baulich möglich ist – mit Freiflächen und Spielplätzen auf den zur Verfügung stehenden Grundstücken ausgestattet. Gruppenräume, Freiflächen und Spielplätze stehen grundsätzlich allen Bewohnergruppen zur Benutzung zur Verfügung. Die Räumlichkeiten werden zu unterschiedlichen Zeiten mit unterschiedlichen Aktivitäten und Angeboten genutzt, die sich teilweise an bestimmte Bewohnergruppen (Frauen/Männer, Kinder, Jugendliche) richten. Bei Veränderung der Bewohnerstruktur auf Grund der gewöhnlichen Fluktuation können diese natürlich angepasst werden. Die konkrete Ausstattung und aktuelle Angebotsstruktur der einzelnen Wohnunterkünfte der örU im Bezirk Wandsbek kann der Anlage 1 entnommen werden. Die konkrete Ausstattung und aktuelle Angebotsstruktur der einzelnen Wohnunterkünfte der EA im Bezirk Wandsbek kann der Anlage 2 entnommen werden.
In den Erstaufnahmeeinrichtungen besteht die Möglichkeit halboffene, in der Regel täglich vierstündige Betreuungsangebote für Kinder im Alter von drei bis sieben Jahren einzurichten.
Die personelle und räumliche Ausstattung bietet den Kindern einen Rückzugsort und gewährleistet ein kindgerechtes Umfeld. Der Zugang zum Angebot ist offen und kostenfrei. Die halboffenen Betreuungsangebote haben jedoch keinen konkretisierten Bildungs- und Erziehungsauftrag wie die auf Kontinuität ausgelegte Kindertagesbetreuung in einer Kita im Rahmen des Kita-Gutscheinsystems. Vor diesem Hintergrund erfolgt keine Festlegung detaillierter fachlicher Standards, wie z.B. im Kita-Gutscheinsystem. Die Betreiber betreiben die Einrichtungen selbst. Als ein Richtwert gilt, dass mindestens 25 Kinder in im Alter der Zielgruppe in der Einrichtung leben.
Daneben besteht seit kurzem die Möglichkeit ebenfalls Elterncafès in den EA einzurichten.
In Wandsbek bestehen an fünf Standorten entsprechende Angebote der halboffenen Kinderbetreuung sowie an einem Standort auch ein Elterncafé (s. Anlage 3).
Zu 2.:
Als Vertreter des ZKF waren Herr Poser sowie Herr Hamdan am 18.07.2016 vor Ort.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Anlage 1_W20_2924
Anlage 2_W20_2924
Anlage 3_W20_2924
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