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Spielplätze in Wandsbek I - Öffentliche Spielplätze Kleine Anfrage vom 28.12.2023

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Hamburg im November 2020 festgestellt hatte, dass die Benutzung von öffentlichen Kinderspielplätzen durch eine Kindertageseinrichtung, die dadurch den Nachweis für eine kindgerechte Außenspielfläche von zweckentsprechender Größe erbringen möchte, um die räumlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb der Einrichtung nach §45 Abs.2 Satz1 und Satz2 Nr.1 SGB VIII (juris: SGB 8) zu erfüllen, den Gemeingebrauch überschreitet und daher eine erlaubnis- (und gebührenpflichtige) Sondernutzung darstellt, handelte der Senat. Die Kita-Richtlinie wurde angepasst, und die Fachanweisung für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur anteiligen Nutzung eines öffentlichen Spielplatzes erlassen. So weit, so bürokratisch im linke-Tasche-rechte-Tasche Spiel zwischen Bezirken und Senat. Nun können Kitas mit dem Geld, dass sie von der Sozialbehörde erhalten, Gebühren für die Spielplatznutzung an die Bezirke bezahlen.

Im Zuge der Debatte über diese Fachanweisung wurden jedoch noch einmal Umstände ins Licht gerückt, die eine weitere Befassung verdienen. Auf die Frage, ob man plane, mehr Spielplätze mit öffentlichen Toiletten auszustatten, antwortet die zuständige Fachbehörde:

Die für öffentliche Spielplätze zuständige Fachbehörde (BUKEA) sieht kein Erfordernis, die öffentlichen Spielplätze regelhaft mit Toiletten auszustatten.

Öffentliche Spielplätze werden laut Landschaftsprogramm für einen Einzugsradius von 400 m Fußwegentfernung um die angrenzenden Wohnungen errichtet. Bei dieser Fußwegentfernung ist das Aufsuchen der Toiletten in den privaten Wohneinrichtungen möglich.

In der Planung und im Betrieb von öffentlichen Spielplätzen durch das zuständige Management des öffentlichen Raums in den Bezirksämtern wird dabei grundsätzlich eine Mischung altersspezifischer Spielangebote entwickelt und umgesetzt. Vorrangig werden öffentliche Spielplätze in Hamburg aber für die Altersgruppe von 6 bis 17 Jahren geplant, gebaut und unterhalten. Spielplätze für Kleinkinder (bis 5 Jahre) sind laut der Hamburger Bauordnung (HBauO) wohnungsnah herzustellen, vgl. § 10 HBauO (Kinderspielflächen). Diese Verpflichtung wohnungsnahe Spielmöglichkeiten bei Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen auf dem eigenen Grundstück herzustellen gilt bei Wohnungsneubau. Erreicht werden soll, dass Kleinkinder keine weiten Wege gehen müssen und direkt auf dem Grundstück altersgerechte Spielmöglichkeiten vorfinden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Gibt es eine Altersgruppe, für die das Bezirksamt Wandsbek öffentliche Spielplätze vorrangig plant, baut und unterhält?

- Wenn ja, welche Altersgruppe ist dies und was bedeutet in diesem Sinne 'vorrangig'?

 

2. Stehen den Mitarbeitenden des Fachamts Management des öffentlichen Raums stadtteilspezifische Bevölkerungsdaten für die Altersgruppen 0-5 Jahre und 6-17 Jahre zur Verfügung?

- Wenn ja, sind diese Daten frei verfügbar und wenn ja, wo?

 

3. Wie viele öffentliche Spielplätze gibt es im Bezirk Wandsbek?

 

4. Welche Spielplätze wurden bzw. werden in den Jahren 2019-2024 geplant, gebaut oder unterhalten? Bitte tabellarisch auflisten und Unterhaltungsmaßnahmen nur insofern berücksichtigen, wenn sie Eingang ins Arbeitsprogramm gefunden haben

 

5. Bei wie vielen der Planungs-, Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen nach Frage 4 fand eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entsprechend §33 Bezirksverwaltungsgesetz statt? Bitte nach Form und Altersgruppe der Beteiligung auflisten.

 

6. Welches Budget steht bzw. stand dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes in den Haushaltsjahren 2019-2024 jeweils für die Planung, den Bau und den Unterhalt öffentlicher Spielplätze zur Verfügung?