Spielflächenangebot am Pogwischrund klären Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt
- Ursprüngliche Vorlage (Drs. 20-2400) wurde im Regionalausschuss Rahlstedt in seiner Sitzung am 17.02.2016 beraten und einstimmig beschlossen
In der Siedlung am Pogwischrund aus den 50er Jahren wurde das Flurstück 2779 Höhe der Hausnummern 15a- wohl als Spielfläche für Kinder und Jugendliche angeboten und entsprechend genutzt. Nun wurde diese Fläche durch die Hamburg Rahlstedter Baugenossenschaft eG an eine Privatperson verkauft.
Durch den Verkauf und den damit einhergehenden Verlust einer Freifläche für Kinder ist in der Siedlung ein nicht unerheblicher Unmut entstanden, da der neue Eigentümer die Fläche nunmehr vollständig für eigene Zwecke nutzt. Die Kinder in dem Areal suchen nach einem adäquaten Ersatz.
Auf der Suche nach Lösungen hatte daher der zuständige Unterausschuss für Bauangelegenheiten des Regionalausschusses Rahlstedt die Baugenossenschaft angeschrieben. Eine Antwort seitens der Baugenossenschaft steht noch aus.
Um zu klären ob diese Fläche im Baugenehmigungsverfahren in den 50er Jahren als Spielfläche vorgesehen war, müssen die Akten für die Genehmigung der Reihenhäuser und der Mehrfamilienhäuser eingesehen werden. Hieraus könnte sich die Notwendigkeit ergeben, dass eine entsprechende Spielfläche ggf. als Ersatz an anderer Stelle nachgewiesen werden muss.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Akten zum Baugenehmigungsverfahren für die Siedlung am Pogwischrund nach Möglichkeit zeitnah dem Unterausschuss für Bauangelegenheiten Rahlstedt zur Verfügung zu stellen.
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