Spiel- und Bewegungssituation in Tonndorf verbessern! Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und Grüne
In dem Stadtteil Hamburg-Tonndorf wohnen rund 15.000 EinwohnerInnen. Der Stadtteil ist stetig am wachsen (siehe Bebauung Küperstieg, Sonnenweg, Wöschenhof etc.), womit insbesondere auch vermehrt Kinder in Tonndorf wohnen.
Bereits 2012 und 2013 stand die Spielplatzsituation Tonndorfs im Fokus des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek. Schon vor sechs Jahren wurde eine Unterversorgung an öffentlichen Spielplätzen in Tonndorf festgestellt (vgl. Drucksache – 19/1869 sowie Drucksache – 19/3528). Eine kleine Verbesserung konnte damals erzielt werden. Insbesondere im Kern des Stadtteils (rund um das Einkaufszentrum Tonndorf (Tondo)/ Küperstieg) ist auch heute im Jahre 2018 eine Unterversorgung allgegenwärtig. Der politische Wille besteht nach wie vor einen öffentlichen Spielplatz oder zumindest eine Spielgelegenheit für die Tonndorfer EinwohnerInnen zentrumsnah zu ermöglichen. Neben dem Mangel an öffentlichen Flächen könnte ebenfalls ein Hindernis sein, dass entsprechende Flächen zur Errichtung von Kinderspielplätzen außerhalb von Grünflächen grundsätzlich im Bebauungsplan auszuweisen sind.
Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek ist zu seiner Sitzung vom 20.11.2017 (Drucksache – 20/5121) von der Bezirksverwaltung über die aktuelle Spielplatzsituation in Tonndorf informiert wurden. Dabei wurde festgestellt, dass einzig das Flurstück 2898 am Rahlaukamp im Bebauungsplan Tonndorf 20 als Spielplatz ausgewiesen ist und baulich bisher nicht umgesetzt wurde. Eine bauliche Umsetzung samt Kostenschätzung sollte nun geprüft werden. Die Finanzierung der Maßnahme könnte über die familienfreundlichen und vorwärtsgewandten Initiativen
der Hamburgischen Bürgerschaft erfolgen.
Darüberhinaus besteht lediglich die Möglichkeit bei der Entwicklung von neuen Bauvorhaben oder Bebauungsplänen, Flächen bspw. für einen öffentlichen Kinderspielplatz auszuweisen. Dies könnte bei der Verlagerung der Sportanlage Küperkoppel (Umzug zur Grunewaldstraße) erfolgen. Bei der Umwandlung der Fläche von Sport in Wohnen sollte unbedingt auch eine freizugängliche Spiel- und/ oder Sportfläche (bspw. Multifunktionsanlage + Spielmöglichkeiten) im
Bebauungsplan bzw. für die Verhandlungen mit den möglichen Investoren festgeschrieben werden.
Der Stadtteil Tonndorf verfügt über einen großen Bolzplatz an der Münzelkoppel (hinter der Neubausiedlung Sonnenweg/ ggü. der Gyula-Trebitsch Schule). Der Bolzplatz ist in einem verbesserungswürdigen Zustand. Auch sollte der vorhandene Platz besser genutzt werden. Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek könnte sich hier bspw. eine Multifunktionsanlage in Kombination mit einem Kinderspielplatz vorstellen, aber auch eine Beachvolleyballanlage im Sinne des Parksports würde zu einer Aufwertung des Bolzplatzes führen und die Spiel- und
Bewegungsmöglichkeiten in Tonndorf verbessern.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek
beschließen:
Die zuständige Fachbehörde und das Bezirksamt Wandsbek werden aufgefordert,
1. a.) zu prüfen, ob ein Kinderspielplatz baulich am Rahlaukamp umgesetzt werden kann. Hierbei ist auch vor dem Hintergrund des Wasserlaufes (mögliches Gefahrenpotential für Kinder) zu prüfen. Eine Kostenaufstellung für die bauliche Umsetzung eines Kinderspielplatzes ist dem Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek vorzulegen. Damit wird der Beschluss des Regionalausschusses vom 10.01.18 konkretisiert und bekräftigt.
1. b.) zu prüfen, ob eine Finanzierung über Landesmittel (bspw. Drs. 21/11673 oder Drs. 21/7015) möglich ist.
2. bei der Umwandlung der Sportanlage Küperkoppel von Sport in Wohnen eine freizugängliche Spiel- und/ oder Sportfläche samt Geräten zu installieren (siehe auch Multifunktionsanlage am Mühlenteichpark). Dies ist ggf. im Bebauungsplan zu verankern.
3. zur nächsten Sitzung des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek eine Übersicht über Aufwertungsmöglichkeiten (Multifunktionsanlage-Sport plus Kinderspielplatz oder Beachvolleyballanlage, Parksport etc.) des Bolzplatzes an der Münzelkoppel samt Kostenschätzungen aufzustellen.
keine Anlage/n
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