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Sozialräumliche Integrationsnetzwerke (SIN) Anpassung der Förderrichtlinie / Mittelübersicht 2019 / IBV Kurzzeitintervention

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 10.12.2018 teilte die BASFI mit, dass die Förderrichtlinie für die Umsetzung der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke überarbeitet wurde. Die Richtlinie ist bis zum 31.12.2020 gültig.

Wesentliche Änderungen sind:

„eine stärkere Verknüpfung/ Kooperation mit dem ASD bei der Angebotsplanung aber auch konkret bei einzelnen Projekten, die eine individuelle Begleitung und Unterstützung leisten sollen (davon soll mindestens ein Projekt in jedem Bezirk umgesetzt werden),

eine Anpassung des Förderkatalogs dahingehend, dass durch die Angebote, die eine individuelle Begleitung und Unterstützung leisten, nun auch die Nachbetreuung Geflüchteter beim Übergang von der Unterkunft in eigenen Wohnraum für längstens 6 Monate gefördert werden kann,

die Grundlagen der Förderung durch die BASFI, wonach die Platzzahlen in den Unterkünften (Daten von ZKF) für die Mittelverteilung auf die Bezirke herangezogen und jährlich überprüft werden,

die Voraussetzung, dass die Angebote, die eine individuelle Begleitung und Unterstützung leisten, eine schriftlich vereinbarte Kooperation mit dem zuständigen ASD des Bezirksamtes eingehen müssen, um gefördert zu werden,

die Konkretisierung des Berichtswesens, wonach die Träger von Angeboten mit mehr als 6.000 Euro Finanzvolumen pro Jahr die individuellen Beratungen von Geflüchteten und die Teilnahme an Gruppenangeboten mit oder ohne die Wohnbevölkerung berichten sollen (im Sinne eines Indikators) und

die Voraussetzung, dass die Schaffung neuartiger Angebote, die sich in Methodik, Zielgruppe und Zielen unterscheiden und ein Finanzvolumen von über 6.000 Euro pro Jahr haben, der Zustimmung der BASFI bedürfen; dies gilt auch für die Ergebnisse Ihrer unterjährigen Planungsprozesse.“

Mittelverteilung auf die Bezirke

Unter Beteiligung aller Bezirke wurde in einem Arbeitstreffen in der BASFI vereinbart, dass sich die Verteilung der Mittel anhand der Platzzahlen in den Wohnunterkünften je Bezirk ausrichten wird. Dies bedeutet, dass Bezirke die weniger Plätze in 2019 zur Verfügung haben, Mittel an die Bezirke abgeben, die mehr Plätze vorweisen können. Der Bezirk Wandsbek erhält auf Grund der Zunahme an Plätzen für das Jahr 2019 eine Erhöhung der SIN-Mittel i.H.v.  332.712 Euro auf insgesamt  1.025.212 Euro.

Mit den übrigen Bezirken wurde sich darauf verständigt, einen schrittweisen Übergang der Umschichtung vorzunehmen. Somit stehen im ersten Halbjahr 2019 für den Bezirk Wandsbek 965.000 Euro zur Verfügung. Ab dem 01.07.19 kommen weitere 60.212 Euro hinzu. In halbjährlichen Gesprächen mit der BASFI sollen die aktuellen Platzzahlen besprochen und die Mittel für das Jahr 2020 angepasst werden. 

Wandsbeker Mittelübersicht 2019

Mit der erfolgten Mittelzusage der BASFI Mitte November 2018 wurden die Planungssummen auf die jeweiligen Planungsräume für das erste Halbjahr verteilt. Die Projektplanungen je Planungsgebiet werden in der nächsten Sitzung der SHA Steuerungsgruppe vorgestellt. Insbesondere vor dem Hintergrund der Personalbindungen in bereits bestehenden Angeboten und des frühzeitigen Zuwendungsbeginns wurden bereits Bescheide erlassen.  Gemäß der Förderrichtlinie sind die Bezirke verpflichtet, einen Teil der Mittel für individuelle Angebote zur Unterstützung des ASD einzusetzen. In Wandsbek soll daher ein Unterstützungsangebot mit dem Ansatz  der Kurzzeitintervention durchgeführt werden. 

Interessenbekundungsverfahren

Für das BA Wandsbek soll ein IBV für ein „Kurzzeitkriseninterventionsteam“ zur Unterstützung von Familien in den öffentlich rechtlichen Unterbringungen gestartet werden. Hierbei sollen 3 Vollzeitstellen Sozialpädagogik zum Einsatz kommen.  Ziel ist es, die Familien frühzeitig zu erreichen und niedrigschwellig Unterstützung bei der Lösung von Problemlagen anzubieten. Eskalationsspiralen sollen frühzeitig durchbrochen werden. Die Unterstützung ist auf einen Zeitraum von ca. 3 Monaten angelegt. Es soll eine enge Kooperation mit dem ASD-Zuwanderung erfolgen. Es sollen verschiedene Zugangswege möglich sein. Die Familien können sich selber melden oder über das Sozialraummanagement von f&w oder den ASD Zuwanderung vermittelt werden. Start des Projektes soll der 01.04.2019 sein. Die Bewerbungsfrist soll bis zum 22.02.2019 terminiert werden.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme sowie um Entsendung zweier VertreterInnen für das Auswahlgremium gebeten.

Anhänge

Förderrichtlinie

Mittelübersicht SIN 2019

IBV [nichtöffentlich]

Lokalisation Beta

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