20-4093

Sozialräumliche Integrationsnetzwerke

Beschlussvorlage

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 2. März 2017 hat die BASFI die Bezirksämter darüber unterrichtet, dass die im September 2016 beantragten Mittel für Sozialräumliche Integrationsnetzwerke mit Wirkung zum 1. März 2017 freigegeben sind. Die Förderrichtlinie wurde zwischenzeitlich überarbeitet. Ferner wurde ein Berichtswesen entwickelt, das an das SHA-Berichtswesen angelehnt ist.

 

Die Mittelzusage gibt – da das Jahr 2017 bereits begonnen hat – bis zu 10/12 der beantragten Summen frei. Wandsbek hatte 692.500 € beantragt, könnte mithin bis zu 577.083 € ausgeben.

 

Am 8. März erfolgten weitere Präzisierungen durch die BASFI:

 

„Die BASFI ist gehalten, die eingesetzten Mittel am Jahresende gegenüber der Finanzbehörde spitz abzurechnen.

 

  • In 2017 stehen deshalb nur die tatsächlichen Kosten ab Maßnahmenbeginn zur Verfügung. Das Limit wird durch den 10/12-Betrag festgelegt.
  • Mittelübertragungen in das Jahr 2018 und Angebotserweiterungen (wegen nicht in Anspruch genommener Mittel vor Maßnahmenbeginn) sind ebenfalls nicht möglich.
    Startet ein Projekt beispielsweise zum 1. Juni 2017 können Mittel nur im Umfang von 7/12 des Gesamtjahresbedarfs genutzt werden.
  • Die Richtlinie erlaubt die flexible unterjährige Umverteilung der dem Bezirksamt zur Verfügung stehenden Mittel, wenn sich Bedarfe verändern (siehe P. 3 Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinie)“

 

 

Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek hatte sich auf seinen Sitzungen am 14.9. und 16.11. mit dem Thema befasst, die AG Haushalt und Planung mit der bei der BASFI eingereichten Aufstellung am 12.10.2016.

Vor diesem Hintergrund bittet die Verwaltung um Zustimmung, die Förderungen wie geplant möglichst zügig auszubringen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme und Zustimmung gebeten.

 

Anhänge