20-2538

Soziales Gruppenhaus Bramfeld (Steilshooper Allee 461) / gestiegene Abrisskosten

Beschlussvorlage

Sachverhalt

  • Die Vorlage wurde auf der Sitzung am 13.04.2016 vertagt.

 

Am 04. März 2016 hat die Verwaltung eine Kostenaufstellung für den Abriss des Sozialen Gruppenhauses Bramfeld erhalten (Steilshooper Allee 461). Beauftragt für die Umsetzung der Abrissarbeiten war die Sprinkenhof AG, die ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet und die die Planung des Abrisses übernommen hat. Die Kosten für den Abriss fallen entgegen ursprünglicher Schätzungen deutlich höher aus. Im JHA vom 18.03.2015 (Drucksache 20-0915) wurde für den Abriss eine Summe von 50.000,- € bewilligt. Nach Angaben der Sprinkenhof AG belaufen sich die tatsächlichen Kosten jedoch auf 92.000,- € (brutto). Die hohe Abweichung ist vor allem auf folgenden Sachverhalt zurückzuführen: Entgegen des Gutachtens vom April 2014, aus dem hervor ging, dass keine asbesthaltigen Materialen für den Bau des Sozialen Gruppenhauses verwendet wurden, ist in einer aktuelle Untersuchung  Asbest in den Innenräumen des Gebäudes gefunden worden. Die Schadstoffsanierung in der Kostenaufstellung der Sprinkenhof beläuft sich dadurch auf mehr als 34.000,- € (netto).

 

Die Sprinkenhof AG musste bis zum 15. März 2016 einem Unternehmen den Zuschlag auf die Ausschreibung erteilen, also vor dem nächsten JHA-Termin. Um diese Frist  zu überschreiten, hätten sich alle an der Ausschreibung beteiligten Unternehmen mit der Fristverlängerung einverstanden erklären müssen. Sollte ein Unternehmen der Fristverlängerung nicht zustimmen, hätten die Abrissarbeiten komplett neu ausgeschrieben werden müssen. Dies hätte die Abrissrisskosten weiter verteuert. Das günstigste Angebot eines Abbruchunternehmens, das auch den Zuschlag für die Ausschreibung erhalten soll, liegt bei knapp 67.000,- € (brutto). Dies hält die Verwaltung aufgrund der veränderten Gesamtsituation für wirtschaftlich und günstig. Demgegenüber kam der Erhalt des Gebäudes angesichts der eindeutigen wirtschaftlichen Gesamtsituation unter keinen Umständen in Betracht.

 

 

Die Kosten für eine mögliche Sanierung und Ertüchtigung des Gebäudes wurden 2014 von einem Architekturbüro in einer Kostenschätzung ermittelt und mit etwa 90.000,- beziffert. Diese Kostenschätzung beruhte jedoch auf der Annahme, dass für den Bau des Sozialen Gruppenhauses keine asbesthaltigen Materialien verwendet wurden. Die Kosten für eine Ertüchtigung inkl. einer Asbestsanierung wären deutlich höher, als vor zwei Jahren errechnet. Des Weiteren würden Kosten für die in Auftrag gegebene Planung und Umsetzung der Abrissarbeiten hinzukommen (u.a. für Architektenhonorare und bereits umgesetzte Maßnahmen wie der Trennung der Gas-, Wasser-, und Stromleitungen, die wieder rückgängig gemacht werden müsste).

 

Der bauliche Zustand des Sozialen Gruppenhauses ist schlecht. Insbesondere die Holzkonstruktion, auf die das Gebäude aufgesetzt ist, müsste erneuert werden. Dies hätte zur Konsequenz, dass das komplette Gebäude in einem aufwendigen Verfahren angehoben und gestützt werden müsste, um die tragende Holzkonstruktion erneuern zu können. Dieses aufwendige Verfahren in Kombination mit einer Asbestsanierung des Gebäudes würde mit Sicherheit Kosten verursachen, die einem Neubau gleich kämen. 

 

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung der Vergabe der Abrissarbeiten zugestimmt und bittet um Beschlussfassung.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme  und nachträgliche Genehmigung der Ausgaben von ursprünglich € 50.000 auf jetzt € 92.000 gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n