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Solarbaum für Wandsbek - dem Klimawandel trotzen und Synergien schaffen Debattenantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.2

Sachverhalt

Der unaufhaltsame Klimawandel macht sich auch in diesem Jahr wieder bemerkbar: Am 02. Juli 2025 wurden in einigen Stadtteilen Hamburgs 37 °C gemessen. Die Sommer werden trockener und heißer in Hamburg. Daher sind Hitzeschutzmaßnahmen jeder erdenklichen Art notwendig, um der Hitze zu trotzen.

Dabei gibt es aber auch Herausforderungen. Hohe Versiegelungsflächen sind nicht nur problematisch aufgrund höherer mikroklimatischer Temperaturen, sondern sie sind auch ein Problem für Straßenbäume. Teilweise sind die Bedingungen schlicht nicht da, damit der Straßenbaum mit den extremen Bedingungen langfristig dort überleben kann. Auch ist ein gewisser Versiegelungsgrad gewünscht für Parkplätze oder für Eventflächen wie Wochenmärkte. Bäume in der Stadt außerhalb von Parks und Grünflächen sind Teil des Stadtlebens und des Alltags und wie alle anderen limitierenden Bedingungen unterworfen. Daher sind Strukturen gefordert, die bei diesen extremen Temperaturen aufgebaut werden können und Schatten spenden können.

Eine solche mögliche Struktur, die an heißen Sommertagen Schatten spenden kann, ist ein sogenannter Solarbaum. Diese Konstrukte verfügen über Photovoltaikanlagen an der „Baumkrone“. Damit der gesammelte Strom nicht einfach nur gesammelt wird, können am „Baumstamm“ dieser Konstruktionen dann der Strom über USB-Ports oder als E-Ladesäule genutzt werden. Ähnliche Strukturen sind auch bekannt als „Solarsonne“, wo der obere Abschnitt des baulichen Strukturen dem Verlauf der Sonne folgen, um so eine hohe Effizienz zu erzielen.

Mit den baulichen Herausforderungen einer Stadt sind solche Synergie-Effekte wichtig. Im Idealfall könnte eine Doppelfunktion von E-Ladesäule und USB-Ladestation erzielt werden. Somit würde beispielsweise die E-Mobilität vorangetrieben werden, damit der Umstieg auf das E-Auto erleichtert wird durch eine weitere Ladesäule. Aber auch in einem Szenario, wo jemand dringend ein aufgeladenes Smartphone braucht und kein Akku mehr hat, kann das Smartphone dann kurzzeitig an diesem Ort aufgeladen werden, um beispielsweise einen dringenden Anruf zu tätigen.

Solche Konstruktionen sollten so gebaut werden, dass der Solarbaum selbst Strom liefert für E-Autos in der Nähe, aber wiederum auch so konstruiert ist, dass die Wandsbekerinnen und Wandsbeker vor Ort sich unter dem Solarbaum stellen können an heißen Tagen und möglicherweise auch ihr Smartphone dabei aufladen. Wichtig ist, dass bei der Ortswahl Flächen gewählt werden, wo von vorne rein eine Straßenbaumpflanzung nicht möglich ist. Auch ein Wegfall eines Parkplatzes für die Konstruktion soll vermieden werden.

Im Idealfall kann der Solarbaum auch leicht abseits der E-Ladestationen stehen, sodass der Solarbaum Strom liefert für die E-Ladesäulen, aber nicht direkt bei den Autos zwanghaft stehen nicht. Hierbei setzen wir insbesondere auf die Expertise der Betreiber, die für diesen Prozess beteiligt werden. Dieses Konzept zeigt aber, dass eine PV-Anlage mit einer Hitzeschutzmaßnahme durchaus kombiniert werden kann, um einen Synergie-Effekt zu erzielen.

Der Bezirk Wandsbek sollte daher als ein gutes Beispiel in Hamburg vorangehen und versuchen, dieses Pilotprojekt zu ermöglichen.

Dieses vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss
  1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, das Konzept eines Solarbaumes in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Betreiber zu prüfen und zu bewerten. Hierbei soll der Solarbaum hinsichtlich des Zusammenspiels aus USB-Ladestation, E-Ladesäule für E-Mobilität und des schattenspendenden Aspekts konzipiert werden. Auch die Verwendung von bereits vorhandenen Solarbaumstrukturen, die möglicherweise bereits erprobt sind oder erprobt werden, soll in Zusammenarbeit mit den Betreibern geprüft werden. Bei der Prüfung möglicher Orte in Wandsbek sollen Flächen gewählt werden, die nicht für Straßenbaumpflanzungen vorgesehen sind.
  2. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
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