Situation der Mieter*innen im Hochhaus Bekkamp 19 Kleine Anfrage vom 23.01.2025
Bereits im September 2020 wurde der B-Plan Jenfeld 29 eingeleitet. Er betrifft dasschon absehbar sanierungsbedürftige Hochhaus Bekkamp 19 und Neubauten auf denParkpaletten und Nebenflächen. Am 13.2.2024 beschloss der Planungsausschuss dieVeröffentlichung und einen Durchführungsvertrag. Durch Eigentümerwechsel und eineInsolvenz stockt die Umsetzung.
Bereits seit über einem Jahr sind die Mieter*innen durch Durchfeuchtung und Problememit Heizung und Warmwasserversorgung massiv beeinträchtigt. Einzelne Mieter*innenwerden professionell vertreten, die Presse berichtete über unhaltbare Zustände.
Alteigentümer und Insolvenzverwalter waren wohl für Mietervertreter und Verwaltungnicht erreichbar bzw. handlungsunfähig.
Für die Heizperiode 24/25 gab es einen Totalausfall von zentralerWarmwasserversorgung und Heizung. Die Mieter*innen werden auf Individuallösungenverwiesen, deren Finanzierung unklar bleibt.
Mittlerweile stellte sich den Mieter*innen ein neuer Eigentümer vor. Er versprach einefunktionierende Hausverwaltung und die Installation einer provisorischen Zentralheizungfür Mitte Januar 2025.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 29.01.2025
Bezirksamt Wandsbek:
Im vierten Quartal 2024 wurde das Gebäude Bekkamp 19 nicht durch Dienststellen des Bezirksamtes Wandsbek aufgesucht.
Bezirksamt Wandsbek:
Von bezirklicher Seite wurde ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Es wurden jedoch aufgrund der vorläufigen Insolvenz noch keine Anordnungen erlassen. Das Bezirksamt war stattdessen in den letzten Monaten zum Thema im ständigen Austausch mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter.
Bitte detailliert auflisten.
Bezirksamt Wandsbek:
Der Abschnitt Wohnraumschutz hatte mit insgesamt sechs Mietparteien im Jahr 2024 Kontakt bezüglich verschiedener Mängel im Gebäude. Informationen für alle Mieterinnen und Mieter gab es nicht.
Bezirksamt Wandsbek:
Nein
Bezirksamt Wandsbek:
Eine 10 EUR-Boiler-Pauschale ist im SGB XII nicht bekannt. Warmwasserkosten richten sich nach § 30 Abs. 7 SGB XII.
Über ggfs. erhöhte Stromkosten wegen der Verwendung von Heizlüftern wird bei Vorlage der Stromjahresabrechnungen zu entscheiden sein.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Minderung der Miete ist zivilrechtlich zu betrachten. Das Bezirksamt berät Bürgerinnen und Bürger nicht zivilrechtlich.
Es gab dazu keine Rückmeldung seitens der Mieter.
Bezirkamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu b)
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek steht in Kontakt mit dem Erwerber der Immobilie Bekkamp 19. Dieser beabsichtigt, Anfang Februar die Heizversorgung des Gebäudes wiederherzustellen. Eine Überprüfung dieser Maßnahme im Januar 2025 ist nicht möglich.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt geht von einem Fortführungsinteresse der in Aussicht stehenden neuen Eigentümerin am vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Jenfeld 29 aus. Da der Eigentumsübergang noch nicht abgeschlossen ist, konnten Vereinbarungen darüber bisher noch nicht geschlossen werden.
Bezirksamt Wandsbek:
Nach Kenntnis des Bezirksamtes gibt es keine Mietpreisbindung für dieses Objekt. Ansonsten wird hierzu auf die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen verwiesen.
keine Anlage/n
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