Signalstreifen an der Einfahrt Foßredder in die Eulenkrugstrasse durchsetzen Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.11.2016 (Drs. 20-3505)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständigen Stellen werden aufgefordert, die Wiedereinrichtung eines breiten Signalstreifens an der Einfahrt des Foßredders in die Eulenkrugstraße durchzusetzen. Eine entsprechende Erneuerung der Markierungen, sowie weitergehende Maßnahmen sollen geprüft und eingerichtet werden.
Die Straßenverkehrsbehörde am PK 35 nimmt zur o. g. Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:
Eine Überprüfung der Straßenakte hat ergeben, dass an der Einmündung Foßredder/ Eulen-krugstraße bis zum Jahr 2003 eine Radfahrerfurt zur Überquerung des Foßredder markiert war.
Aufgrund einer Änderung der Straßenverkehrsordnung (Radfahrernovelle) wurden die Markierungen von der Straßenverkehrsbehörde am PK 35 im Jahr 2003 weggeordnet und anschließend entfernt. Es bestand keine Radwegebenutzungspflicht und es war kein baulicher Radweg vorhanden.
Diese Situation hat sich bis heute nicht geändert. Der Radfahrer soll auf der Eulenkrugstraße im Mischverkehr auf der Fahrbahn fahren, hat aber aufgrund des VZ 1022-10 („Radfahrer frei“) auch das Recht, den Gehweg zu benutzen (Servicelösung). Tatsächlich nutzt der weit überwiegende Teil der Radfahrer den Gehweg.
Hier wird davon ausgegangen, dass mit dem geforderten „Signalstreifen“ die ehemals vorhandene Markierung der Radfahrerfurt gemeint ist. Eine andere Markierung wäre hier rechtlich nicht zulässig.
Die aktuelle Version der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (Vwv-StVO) sieht in den Erläuterungen zu § 9 Abs. 2 vor, dass im Zuge einer Vorfahrtstraße auch Gehwege, die zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben sind, bei der Überquerung an Einmündungen als Furt zu markieren sind.
Die Überprüfung des gesamten Straßenzuges Eulenkrugstraße hat ergeben, dass an den folgenden Einmündungen diese rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind:
Eulenkrugstraße / Mellenbergweg
Eulenkrugstraße / Hoisberg
Eulenkrugstraße / Foßredder
Eulenkrugstraße / Herkenkrug
Eulenkrugstraße / Huusbargstieg (Markierung ist vorhanden)
Eulenkrugstraße / Tonradsmoor
Eulenkrugstraße / Am Eichenrehmen
Eulenkrugstraße / Im Allhorn
Eulenkrugstraße / Groten Hoff
Eulenkrugstraße / Uppenhof (Markierung ist vorhanden)
Um eine einheitliche Markierung im gesamten Straßenverlauf herzustellen, hat das PK 35 die dargestellten Markierungen an allen aufgeführten (bisher nicht markierten) Einmündungen straßenverkehrsbehördlich angeordnet.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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