20-4168

Siele in den Bramfelder See, Appelhoffweiher und kleinen Bramfelder See Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.12.2016 (Drs. 20-3667.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

1. Das Bezirksamt Wandsbek möge daher prüfen, welche Maßnahmen umgesetzt werden

können, um die Verschlammung o.g. Gewässer zu begegnen. In der Prüfung sind auch

dezentrale oder zentrale Anlagen zur Regenwasserbehandlung, wie z.B. Filtertrummen

oder Regenklärbecken zu berücksichtigen.

2. Das Ergebnis und die entsprechenden Kosten sind im Regionalausschuss vorzustellen.

3. Des Weiteren ist dem Regionalausschuss zu benennen, in welchen Intervallen der kleine

und der große Bramfelder See bisher entschlammt worden sind.

 

 

Das Bezirksamt Wandsbek nimmt wie folgt Stellung:

Zu Ziffer 1 und 2:

Die zu Ziffer 1 beschlossene Prüfung von Maßnahmen, die der Verschlammung des Bramfelder Sees und des Alten Teichs begegnen, in Verbindung mit der zu Ziffer 2 beschlossenen Kostenermittlung erforderte eine Machbarkeitsuntersuchung, für die das Bezirksamt externe Gutachter beauftragen müsste, ohne in jedem Fall für den Bau der Anlagen zuständig zu sein. Die Aufnahme einer derartigen Einzelbetrachtung in den Maßnahmenspeicher zum Arbeitsprogramm ist gegenwärtig nicht zielführend: seitens der Behörde für Umwelt und Energie in Zusammenarbeit mit Hamburg Wasser und den Bezirken wird 2017 eine Bewertung der Regensiel- und Straßenentwässerungseinläufe mit dem Ziel der Hamburg weiten Ableitung und Priorisierung von Behandlungsmaßnahmen gestartet. Daraus ergibt sich dann eine Rangfolge in der die Maßnahmenumsetzung durch die jeweils zuständigen Stellen erfolgt. Dieses Vorgehen ist auch zur effektiven Steuerung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erforderlich.

 

Zu Ziffer 3:

Es bestehen keine festen Intervalle für die Entschlammung von Teichen. Im Übrigen wurde über die bekannten Entschlammungen der Vergangenheit in der Drs. 20/3257 berichtet.

 

Das Bezirksamt wird über das Ergebnis der BUE-Untersuchung von sich aus informieren, sobald diese dem Bezirkssamt vorliegt.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n