20-2892.1

Sicherung von Gleisanlagen Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprüngliche Vorlage (Drs. 20-2892) wurde im Regionalausschuss Rahlstedt in seiner Sitzung am 08.06.2016 beraten und einstimmig beschlossen.

 

 

Die Straße Altrahlstedter Redder ist der offizielle und ausgeschilderte Zugang  zum Sportpark Rahlstedt und zur Park-Kita Altrahlstedt. Dort befindet sich auch Jumicar,  ein Verkehrsübungsplatz für Kinder. Der Altrahlstedter Redder kreuzt unterhalb der Brücke  die Scharbeutzer Straße und verläuft direkt entlang der Bahngleise. Er wird von vielen Kindern und Jugendlichen auf dem Weg zu den Sportplätzen genutzt. Die Gleise verlaufen ca. zwei Meter neben der Straße. Eine Abgrenzung zwischen Straße und Schienen besteht derzeit nicht. Lediglich ein Restzaun ist noch vorhanden.

Die unmittelbare Nähe von Menschen und Schienenverkehr birgt erhebliche Gefahren. Zwar ist das Betreten der Bahnanlagen grundsätzlich untersagt, jedoch spricht die Lebenswirklichkeit eine andere Sprache.  Die Sicherung des Gleiskörpers gegen das Betreten sollte daher wieder erfolgen. Das erneute Setzen eines Zaunes wäre eine geeignete Maßnahme. Seitens der DB AG besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Einzäunung ihrer Anlagen. Das Betretungsverbot von Bahnanlagen ergibt sich generell aus der Eisenbahnbau- und betriebsordnung (EBO). Eine Besonderheit liegt hier in dem Umstand, dass es in diesem Bereich bis ca. 1980 die Bahnübergänge Scharbeutzer Straße und Heestweg gab und im Zuge der Herstellung der Straßenüberführung „Scharbeutzer Straße“ Vereinbarungen zwischen der damaligen Deutschen Bundesbahn und  dem Straßenbaulastträger, dem Tiefbauamt, getroffen wurden. Aus der damaligen eisenbahnkreuzungsrechtlichen Vereinbarung könnte sich für das Bezirksamt die Verpflichtung zur Wege- und Straßenänderung mit der Abgrenzung und Absicherung gegenüber dem Schienenverkehr ergeben. Hierzu würde auch die Verpflichtung gehören, seine durch Änderungen hervorgegangenen Anlagen zu unterhalten und zu erneuern. Ein damals gezogener Zaun müsste demnach wieder hergestellt werden.

 

Zur Klärung der genauen Zuständigkeiten und damit zur längst überfälligen Sicherung gegenüber dem Schienenweg wäre die Darstellung der Vereinbarung aus den 80er Jahren hilfreich. Eine abschließende Klärung der Verantwortlichkeiten ist auch in Hinblick auf weitere frühere Bahnübergänge wünschenswert. Das unerlaubte Betreten von Bahnanlagen tritt dort besonders häufig auf, wo es früher einmal Bahnübergänge gegeben hat. Insofern sollten auch z.B. die Bereiche Stellmoorer Tunneltal, Delingsdorfer Weg und die Brücke Hötigbaum in die Betrachtung einbezogen werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

1. Das Bezirksamt stellt die „Eisenbahnkreuzungsrechtlichen Vereinbarungen“ zur Aufhebung früherer Bahnübergänge im Stadtteil Rahlstedt mit Blick auf die den Straßenbaulastträger treffenden Verpflichtungen dar, und nimmt hierzu Stellung.

 

2. Das Bezirksamt sichert gegebenenfalls die infrage kommenden Bahnanlagen gegen das unbefugte Betreten.