Sicherung von Gleisanlagen Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.06.2016 (Drs. 20-2892.1)
Die Bezirksversammlung Wandsbek fasste in ihrer Sitzung vom 16.06.2016 folgenden Beschluss:
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt wie folgt Stellung:
Die eisenbahnkreuzungsrechtlichen Vereinbarungen zur Aufhebung früherer Bahnübergänge im Stadtteil Rahlstedt wurden federführend durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation erarbeitet und abgeschlossen. Von der Stadtteilgrenze im Straßenzug „Am Pulverhof“ bis zur östlichen Landesgrenze liegen im Verlauf der Bahnstrecke Hamburg-Lübeck folgende eisenbahnkreuzungsrechtliche Vereinbarungen vor:
In keiner dieser Vereinbarungen sind Regelungen zur Sicherung der Gleiskörper gegen unbefugtes Betreten enthalten. Insofern ergibt sich aus der eisenbahnkreuzungsrechtlichen Vereinbarung keine diesbezügliche Verpflichtung.
Auch aus der Eisenbahnbetriebsordnung (EBO) lässt sich keine Verpflichtung zur gesonderten Absicherung der Bahnanlage ableiten. Vielmehr ist das unbefugte Betreten untersagt und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Erkenntnisse über das unerlaubte Betreten von Bahnanlagen liegen der zuständigen Behörde nicht vor.
Im Übrigen werden sich mit dem geplanten Bau der S 4 im Streckenverlauf der Bahntrasse langfristig Änderungen in Teilbereichen des angrenzenden Straßenverlaufs ergeben bzw. Trennwirkungen durch den Bau von Lärmschutzwänden erzielt.
Die Bezirksversammlung Wandsbek wird um Kenntnisnahme gebeten.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.