20-3182

Sicherung von Gleisanlagen Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.06.2016 (Drs. 20-2892.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Wandsbek fasste in ihrer Sitzung vom 16.06.2016 folgenden Beschluss:

  1. Das Bezirksamt stellt die „Eisenbahnkreuzungsrechtlichen Vereinbarungen“ zur Aufhebung früherer Bahnübergänge im Stadtteil Rahlstedt mit Blick auf die den Straßenbaulastträger treffenden Verpflichtungen dar, und nimmt hierzu Stellung.
  2. Das Bezirksamt sichert gegebenenfalls die infrage kommenden Bahnanlagen gegen das unbefugte Betreten.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt wie folgt Stellung:

 

Die eisenbahnkreuzungsrechtlichen Vereinbarungen zur Aufhebung früherer Bahnübergänge im Stadtteil Rahlstedt wurden federführend durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation erarbeitet und abgeschlossen. Von der Stadtteilgrenze im Straßenzug „Am Pulverhof“ bis zur östlichen Landesgrenze liegen im Verlauf der Bahnstrecke Hamburg-Lübeck folgende eisenbahnkreuzungsrechtliche Vereinbarungen vor:

 

  • Scharbeutzer Straße / Heestweg:  Aufhebung der Bahnübergänge und Herstellung von HErsatz durch die Straßenüberführung Scharbeutzer Straße (Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)-Vereinbarung zwischen der Deutschen Bahn AG (DB) und der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) vom 27. September und 4. November 1977),
  • Delingsdorfer Weg / Höltigbaum:  Aufhebung der Bahnübergänge und Herstellung von Ersatz durch die Straßenüberführung Höltigbaum (EKrG-Vereinbarung DB und FHH vom 20. und 30. November 1978),
  • Tonndorfer Weg:  Aufhebung des Bahnübergangs und Herstellung von Ersatz in Form einer Geh- und Radwegunterführung (EKrG-Vereinbarung DB und FHH vom 9. September 1997 und 27. Februar 1998),
  • Oldenfelder Straße (am Bahnhof Rahlstedt): Aufhebung des Bahnübergangs und Herstellung von Ersatz durch die Straßenunterführung Amtsstraße sowie einer Unterführung für den Fußwegverkehr  vom ZOB Rahlstedt und der Bushaltestelle Doberaner Weg mit Zugängen zum Bahnsteig (EKrG-Vereinbarung DB und FHH vom 4. und 15. Dezember 1998),
  • Dassauweg (Stellmoorer Tunneltal):  Aufhebung des Bahnübergangs und Herstellung von Ersatz durch die Straßenüberführung Dassauweg (EKrG-Vereinbarung DB und FHH vom 29. Oktober und 4. November 2008).

 

In keiner dieser Vereinbarungen sind Regelungen zur Sicherung der Gleiskörper gegen unbefugtes Betreten enthalten. Insofern ergibt sich aus der eisenbahnkreuzungsrechtlichen Vereinbarung keine diesbezügliche Verpflichtung.

 

Auch aus der Eisenbahnbetriebsordnung (EBO) lässt sich keine Verpflichtung zur gesonderten Absicherung der Bahnanlage ableiten. Vielmehr ist das unbefugte Betreten untersagt und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Erkenntnisse über das unerlaubte Betreten von Bahnanlagen liegen der zuständigen Behörde nicht vor.

 

Im Übrigen werden sich mit dem geplanten Bau der S 4 im Streckenverlauf der Bahntrasse langfristig Änderungen in Teilbereichen des angrenzenden Straßenverlaufs ergeben bzw. Trennwirkungen durch den Bau von Lärmschutzwänden erzielt.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung Wandsbek wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n