20-4560

Sicherung der Kunstobjekte im Kundenzentrum Alstertal Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.11.2016 (Drs. 20-3511.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

-          Der Ausschuss für Finanzen und Kultur hat die Vorlage in seiner Sitzung am 12.09.2017 beraten und sich einstimmig für die Variante 3 ausgesprochen. (Die Mittel vom insgesamt 2.750,- € sollen aus dem Förderfonds Bezirke (konsumtiv) zur Verfügung gestellt werden)

 

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Das Bezirksamt wird gebeten:

  1. Auf den Hauseigentümer der Immobilie Wentzelplatz 7 (Dienstgebäude Alstertal) mit dem Ziel zuzugehen, dass die Holzintarsie im Sitzungssaal, das Großflächengemälde im Treppenhaus des ersten Stocks und das Wandgemälde im Treppenhaus des zweiten Stocks in geeigneter Form gesichert werden, sodass Sie einen neuen, würdigen Platz im neuen Kundenzentrum Alstertal finden können.
  2. Ihren Einfluss auf den Bauherrn / Grundstückseigentümer des neu zu errichtenden Kundenzentrums Alstertal bereits in der Planungsphase auf die Gestaltung einzelner Räumlichkeiten / Wandflächen wahrzunehmen, die eine angemessene, würdige Aufnahme der genannten Kunstobjekte zu ermöglichen.
  3. Der Grundeigentümer/Investor soll gebeten werden, dass in der ÖPD präsentierte Holzmodell der zukünftigen Gestaltung des Wentzelplatzes während der Bauzeit an einem öffentlich zugänglichen Ort wie z. B. AEZ für die Bevölkerung sichtbar zu machen und später im neuen Kundenzentrum einen Platz einzuräumen.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Die Bezirksversammlung hat das Bezirksamt mit der Drs. 20-3511.1 gebeten, die Kunstobjekte im derzeitigen Dienstgebäude Wentzelplatz 5-7 für eine zukünftige Nutzung am neuen Standort zu sichern.

 

Das Bezirksamt hat daraufhin Möglichkeiten und Kosten zur Sicherung der Kunstobjekte recherchiert, die sich wie folgt darstellen:

 

  • Holzintarsie im Sitzungssaal

      Eine Demontage durch Herausschneiden ist möglich, die geschätzten Kosten liegen bei rund 750,- €. Im Anschluss ist das Fertigen eines Rahmens für Ausstellungszwecke sowie die Aufarbeitung durch einen Kirschner empfehlenswert. Die Kosten hierfür richten sich nach dem jeweiligen Aufwand und können im Vorwege nicht genauer beziffert werden.

 

  • Großflächengemälde im Treppenhaus ( 1.OG )

      Es sind keine Maßnahmen notwendig. Das Gemälde kann abgenommen und an neuem/Übergangs- Standort montiert werden.

 

  • Wandgemälde im Treppenhaus ( 2.OG )   Hier stehen 3. Varianten zur Auswahl:

      Variante 1:

Erstellen eines Gicleédrucks. Dieser ist unter nicht extremen Licht- und Luftfeuchtigkeitsschwankungen für länger als 200 Jahre geeignet.

Vom Gewicht und der Größe her wäre eine noch händelbare Größe 285cmx110cm.

Ein Druck auf archivfestem Museumspapier sowie Fertigen eines Holzrahmens in genannter Größe mit Acrylglas würde Kosten von ca. 3.400,-€ erzeugen.

 

      Variante 2:

Ein Tapetendruck ist nur für einige wenige Jahre farbstabil. Kosten ca. 900,- €.

 

      Variante 3:

Die dritte Möglichkeit ist ein Druck auf Stoff in einem festen Aluminiumrahmen. Hier wird zwar das Gesamtwerk geteilt, aber es ist immer wieder an verschiedenen Orten aufstellbar. Es kann in Originalgröße hergestellt werden oder in anderen Maßstäben. Je nach Lichtintensität hält die Farbintensität länger als 10 Jahre. Kosten ca. 2.000,- € zzgl. Montage.

 

Bei allen drei Varianten zum Erhalt des Wandgemäldes erhält das Bezirksamt eine digitale Sicherungskopie zur weiteren Verwendung.

 

 

Zu Punkt 3 des Petitums teilt der Vorhabenträger mit, dass die Ausstellung des erstellten Modells kein Problem darstellen und es dafür dem Bezirksamt überlassen werden würde.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten, für das Wandgemälde die favorisierte Lösung zu votieren sowie für die entstehenden Kosten für die Demontage der Holzintarsie sowie die Umsetzung einer Variante zum Erhalt des Wandgemäldes rechtzeitig vor Beginn des Umzugs in ein neues Dienstgebäude entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n   

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