20-5308

Sicherung der Behelfstreppe am U-Bahnhof Meiendorfer Weg für die Winterzeit Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2017 (Drs. 20-5109.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständigen Stellen werden gebeten, die Behelfstreppe am U-Bahnhof Meiendorfer Weg zu überdachen und weitere Maßnahmen für eine winterfeste und sichere Nutzung vorzusehen.

 

 

Auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) nimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) wie folgt Stellung:

Die Vor- und Nachteile einer Überdachung wurden in der Planung für einen temporären Haltestellenzugang während der Umbauphase gegeneinander abgewogen. Die Treppenanlage, insbesondere die Brücke über die Gleise, sollte innerhalb einer Betriebsunterbrechung errichtet werden. Durch eine Vielzahl an Baumaßnahmen im U-Bahn-Netz, die eine Betriebsunterbrechung erfordern, stand hierfür aus betrieblichen Gründen nur eine vergleichsweise kurze Betriebsunterbrechung von Samstag, 07.00 Uhr bis Sonntagnacht zur Verfügung. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wurde entschieden, ein Gerüstsystem einzusetzen, welches innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit über den Gleisen aufgebaut werden konnte. Ein zusätzliches Dach hätte zu einer aufwändigeren Konstruktion geführt, die längere Bauzeiten, welche nicht zur Verfügung standen, erfordert hätte.

 

Alternativ hätte eine massivere Brückenkonstruktion konzipiert und in entsprechend großen Elementen vorgefertigt werden müssen, um das Dach tragen zu können. Hierfür wären dann ein entsprechender Transport und die Montage der Brücke mittels größeren Mobilkrans notwendig gewesen. Darüber hinaus müsste eine entsprechende Zuwegung und Aufstellfläche für den Kran hergestellt werden, was wiederum umfangreiche Baumfällungen erfordert hätte. Für eine provisorische Brücke war dies nicht vertretbar und unverhältnismäßig.

 

Für eine jetzt nachträglich geforderte Überdachung hat die HOCHBAHN die zusätzlichen Aufwände und die Zeitschiene abgeschätzt. Da für die zusätzlichen Belastungen, die aus einer Überdachung herrühren würden, eine neue Statik mit anschließendem Prüflauf erforderlich wäre, kann durch die Prüf- und Genehmigungszeiten von einem Baubeginn für die Überdachung nicht vor Ende Februar des Jahres 2018 ausgegangen werden. Da aus der zusätzlichen Überdachung voraussichtlich auch konstruktive Verstärkungen und Fundamentarbeiten notwendig würden, ergäbe sich eine Umbauzeit von ca. drei Wochen. Hinzu kommt, dass die Treppe unter laufendem Betrieb umgebaut werden müsste, da die Bestandstreppe sich bereits im Umbau befindet. Die Umsetzung einer Überdachung könnte also nicht vor Ende März des Jahres 2018 abgeschlossen werden. Die Umbaukosten für eine nachträglich zu installierende Überdachung werden auf ca. 85.000 € – 90.000 € geschätzt.

 

Die HOCHBAHN weist darauf hin, dass die Treppenanlage planmäßig noch bis längstens September des Jahres 2018 als Zugang für die Haltestelle genutzt werden soll. Insofern ist die Annahme der Bezirksversammlung, die Treppe würde noch mindesten 18 Monate genutzt werden, nicht zutreffend.

 

Aufgrund der vorgenannten Sachverhalte erachtet die HOCHBAHN eine Überdachung als nicht sinnvoll. Die vorhandene Treppe entspricht in ihrer Ausführung allen relevanten Vorschriften. Rutschfestigkeiten, Breite und Treppenlauflänge bis zum nächsten Podest sind ausreichend dimensioniert. Für die kommenden Monate ist ein verstärkter Winterdienst für den provisorischen Zugang und die Zuwegung mit täglicher Begehung und jeweils umgehender Räumung bzw. Reinigung veranlasst.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n