Sicherstellung eines ergebnisoffenen Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 135 (Freibad Wiesenredder) gemäß den Grundsätzen des § 1 BauGB Antrag der CDU-Fraktion
Auf der Öffentlichen Plandiskussion zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 135 am 03.Juni 2019 zeigte sich als Ergebnis und in großer Mehrheit der anwesenden rd. 250 Personen die Ablehnung gegenüber des im Rahmen der Veranstaltung präsentierten Planungsstandes. Die Verwaltung führte zu den bisherigen und anstehenden Verfahrensschritten aus,dass das Bezirksamt am 2. Juli 2018 durch die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnen angewiesen worden sei, ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Die konkrete Vorhaben- und Erschließungsplanung hat zur Folge, dass das Freibad am Wiesenredder geschlossen werden muss. Eine Beteiligung der Bezirksversammlung unter Beachtung des § 28 Bezirksverwaltungsgesetz (Anhörungsrecht bei Standortentscheidungen) „vor“ der Entscheidung des Senates oder einer Fachbehörde über eine beabsichtigte Schließung des Freibades hat nicht stattgefunden.
Wie dem im Nachgang zur ÖPD erstellten Protokoll zu entnehmen, äußerten die aus dem großen Einzugsgebiet des Freibades Rahlstedt erschienen Personen ihren Unmut und ihr Unverständnis gegenüber der gegenwärtigen Planungsabsicht die insgesamt große Fläche neben der Renaturierung der Stellau allein für den Wohnungsbau neu zu nutzen. So wurde insbesondere auf die soziale Bedeutung des Areals im Umfeld der Stadtteilgebiete Großlohe und Rahlstedt –Ost hingewiesen. Beispielhaft wurde im Zusammenhang mit dem RISE-Gebiet Rahlstedt Ost, in dessen Grenzen sich das Freibad befindet, auf die Ergebnisse der „Problem und Potentialanalyse“ der BIG /GEWOS hingewiesen. Insgesamt ergeben sich aus den dort angeführten sozialproblematischen Defiziten weitreichende Handlungsbedarfe für die Felder Freizeit-, Jungend und Sporteinrichtungen, die nicht allein aus dem RISE-Programm auskömmlich zu bedienen wären. Auf die ermittelte problematische Sozialstruktur und der kumulierten Problemlagen „sollte mit den vorgesehenen Maßnahmen sowie mit der Auswahl eines geeigneten Programmsegments der Städtebauförderung eingegangen werden. Ebenso sollte auch der an das Untersuchungsgebiet nördlich angrenzende Teil des statistischen Gebiets 74025 (Großlohe) berücksichtigt werden, zumal dieses nach dem Sozialmonitoring einen niedrigeren Status aufweist. Um die Potenziale der angrenzenden Naturräume für das Quartier zu heben und den städtebaulichen und sozialräumlichen Bezügen des Quartiers Rahlstedt-Ost nachzukommen, wird in dem Bericht empfohlen, den nördlichen Siedlungsrand (Anmerkung: Großlohe) mit in das Fördergebiet aufzunehmen. Ergänzend wurde angeführt „soll es als Gebiet der Sozialen Stadt nach § 171 e BauGB im Programmsegment Soziale Stadt der Bund-Länder-Städtebauförderung festgelegt werden.“ Es ist von einer Förderlaufzeitvon acht Jahren von 2018 bis Ende 2025 auszugehen. Im Zusammenhang mit dem Förderungsbedarf von zusätzlichen Sport- Freizeitmöglichkeiten wurde angeführt: „Schaffung von Begegnungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum des zentralen Bereichs. Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Sportvereine mit eigenen Sportanlagen. Öffentliche Sport- und Freizeitanlagen gibt es nicht“
In den Wortbeiträgen der ÖPD wurde auch wiederholt betont, dass das geplante sogenannte Außenbecken, incl. die aufgrund umliegender Biotope nur begrenzt zu nutzender Außenfläche am Standort des Hallenbades aus mehreren Gründen, insbesondere für die o.a. Problemgebiete, keinen adäquaten Ersatz darstellen könne. Es wurde betont, dass insbesondere aus gesellschafts- bzw. sozialpolitischer Verantwortung zu prüfen wäre, in wie weit neben den seitens Bäderland Hamburg GmbH am Hallenbad beabsichtigten Maßnahmen ergänzend das Bad am Wiesenredder auch unter Berücksichtigung der bekannten niedrigen Betriebskosten weiter zu betreiben wäre.
Unter Vorabstimmung mit der Stadt- und Landschaftsplanung wurde einem Bürger im Rahmen der ÖPD Gelegenheit gegeben, die von mehreren Bürgern getragenen Idee eines „Alternativplans“ (Schaffung für 80 Sozialwohnungen bei Erhalt des Freibades) vorzustellen.
Dies vorangestellt wird deutlich, dass zum Zeitpunkt der Weisung in 2018 noch keine abgeschlossene Erkenntnisgrundlage über die sozialpolitische Bedeutung des Freibades Rahlstedt, insbesondere für die einkommensschwachen Familien in Rahlstedt Ost und Großlohe, vorlag bzw. die weitreichenden Folgen in Bezug auf die Schließung des Freibades ersichtlich wurden. Dies ist jetzt insoweit zu heilen.
Unter Berücksichtigung der Statistiken über die in den letzten Jahren für Wandsbek und bereits für 2019 erteilen Baugenehmigungen wird deutlich, dass bereits ein Teil des sozialpolitischen Ziels zur Schaffung von Wohnraum auch unter Bezug auf die Zielgröße aus dem „Vertrag für Wohnungsbau“ seit Jahren in Wandsbek weit übertroffen wird.
So wird bereits jetzt deutlich, dass im Rahmen eines ergebnisoffenen Bebauungsplanes neben Wohnungsbau auch in der Gesamtabwägung als mögliches Planungsziel „Wohnungsbau bei Erhalt des Freibades“ unter Beachtung des §1 BauGB zu prüfen ist.
Nach § 1 Abs. 5 sollen Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringen und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung.
Gemäß Kap. 1.2.1 Abs. 3 der „Globalrichtlinie über die Aufstellung von Bebauungsplänen und in der Verantwortung der Bezirke (Senatsbeschluss vom 23.06.1998), klärt des Bezirksamt „unter Beteiligung der betroffenen Behörden“ das weitere Verfahren, wenn die ÖPD zu wesentlichen Abweichungen von der Zielsetzung des Aufstellungsbeschlusses und/oder der fachbezogenen Richtungsentscheidung des Senates führt. Unter Berücksichtigung des vorliegenden Protokolls zur ÖPD ist der dazu begründete Auftragsbedarf belegt.
Der Planungsausschuss möge beschließen:
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
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