Sicherstellung des Betriebes auf den Sportplätzen im Bezirk Kleine Anfrage v. 11.10.2021
Für den plangemäßen Betrieb der Sportanlagen der Sportvereine im Bezirk Wandsbek ist die Präsenz der Platzwarte eine Grundvoraussetzung. Wie aus einigen Sportvereinen zu hören ist, ist diese aber nicht zuverlässig gegeben. Zuständig für die Erbringung der Platzwart-Leistungen ist das Bezirksamt.
Vorbemerkung:
Nach Auffassung des Bezirksamtes ist bei guter Planung und funktionierenden Absprachen mit den Vereinen eine dauernde Präsenz von Platzwarten für den Betrieb der Sportanlagen nicht notwendig und im Übrigen auch aus arbeitszeitrechtlichen Gründen nicht möglich (Schulbetrieb ab 07:30 Uhr, Ende Vereinssport gegen 21:45 Uhr).
Das Bezirksamt weist darauf hin, dass neben den Platzwarten, die vom Bezirksamt gestellt werden, auch die Möglichkeit der sog. Überlassung von Sportanlagen bzw. individuelle Möglichkeiten in Absprache bestehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 15.10.2021
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Anlage.
Bezirksamt Wandsbek:
Fachamt Sozialraummanagement, Abteilung Sport
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Anlage zu 1.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Anlage zu 1.
Bezirksamt Wandsbek:
Es gibt keine Dienstpläne. In Wandsbek sind die Platzwarte dauerhaft Sportplätzen zugewiesen.
Bezirksamt Wandsbek:
Vertretungen werden in Wandsbek individuell mit den nutzenden Vereinen geregelt.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu a).
Bezirksamt Wandsbek zu den Fragen 3 und 4:
Siehe Antwort zu 2b). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Platzwart nicht zu jeder Zeit auch bei Sportbetrieb durch Schulen und Vereine sowie vereinsungebundener Nutzerinnen und Nutzer anwesend sein muss.
Eine Betriebsverhinderung im Sinne der Fragestellung ist im Bezirk Wandsbek bisher nicht vorgekommen.
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