21-4037

Sicherstellung des Betriebes auf den Sportplätzen im Bezirk Kleine Anfrage v. 11.10.2021

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

r den plangemäßen Betrieb der Sportanlagen der Sportvereine im Bezirk Wandsbek ist die Präsenz der Platzwarte eine Grundvoraussetzung. Wie aus einigen Sportvereinen zu hören ist, ist diese aber nicht zuverlässig gegeben. Zuständig für die Erbringung der Platzwart-Leistungen ist das Bezirksamt.

 

 

 

Vorbemerkung:

Nach Auffassung des Bezirksamtes ist bei guter Planung und funktionierenden Absprachen mit den Vereinen eine dauernde Präsenz von Platzwarten für den Betrieb der Sportanlagen nicht notwendig und im Übrigen auch aus arbeitszeitrechtlichen Gründen nicht möglich (Schulbetrieb ab 07:30 Uhr, Ende Vereinssport gegen 21:45 Uhr).

Das Bezirksamt weist darauf hin, dass neben den Platzwarten, die vom Bezirksamt gestellt werden, auch die Möglichkeit der sog. Überlassung von Sportanlagen bzw. individuelle Möglichkeiten in Absprache bestehen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:     15.10.2021

 

  1. Wieviele Sportvereine gibt es im Bezirk Wandsbek, deren Arbeit seitens des Bezirksamtes durch Platzwart-Leistungen unterstützt werden?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Anlage.

 

 

  1. Wer im Bezirksamt ist zuständig für den Bereich „Platzwarte“?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Fachamt Sozialraummanagement, Abteilung Sport

 

 

  1. Welchen Vereinen (Name und Stadtteil) steht seitens des Bezirksamtes ein Platzwart zur Verfügung?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Anlage zu 1.

 

 

  1. Wieviele Platzwarte stehen den unter a. genannten Vereinen jeweils zur Verfügung?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Anlage zu 1.

 

 

  1. Wer ist für die Dienstpläne der Platzwarte verantwortlich?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Es gibt keine Dienstpläne. In Wandsbek sind die Platzwarte dauerhaft Sportplätzen zugewiesen.

 

 

  1. Ist eine Vertretungsregel vorgesehen? Und falls ja, wie funktioniert diese? Und falls nein, warum ist keine Vertretungsregel vorgesehen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Vertretungen werden in Wandsbek individuell mit den nutzenden Vereinen geregelt.

 

 

  1. Wer koordiniert gemäß 2 a. die Ferienzeiten und wie werden Ausfallzeiten durch andere Situationen (z.B. Erkrankung) gelöst, so dass zu allen Zeitbedarfen der Sportvereine ein Platzwart zur Verfügung steht?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu a).

 

 

  1. Welche Lösung ist seitens des Bezirksamtes bzw. der zuständigen Abteilung vorgesehen, wenn der Betrieb der Sportanlagen durch Ausfall des Platzwartes nicht gesichert werden kann?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bzw. der zuständigen Abteilung bekannt, wie oft und in welchen Sportanlagen / bei welchen Sportvereinen es in den vergangenen drei Jahren zu einem nicht kompensierten Ausfall des zuständigen Platzwartes gekommen ist?
    Wenn ja: bitte auflisten
    Wenn nein: warum nicht?
     

Bezirksamt Wandsbek zu den Fragen 3 und 4:

Siehe Antwort zu 2b). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Platzwart nicht zu jeder Zeit auch bei Sportbetrieb durch Schulen und Vereine sowie vereinsungebundener Nutzerinnen und Nutzer anwesend sein muss.
Eine Betriebsverhinderung im Sinne der Fragestellung ist im Bezirk Wandsbek bisher nicht vorgekommen.

 

Anhänge

Tabelle Platzwarte - Vereine