21-0538.1

Sicherheit für Radfahrer am Wellingsbüttler Weg und in der Stadtbahnstraße gewährleisten! Beschlussvorlage des Regionalausschusses Alstertal

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

      Ursprünglicher Antrag der CDU-Fraktion

      Der Regionalausschuss behandelte den Antrag Drs. 21-0538 in seiner Sitzung am 13.11.2019 und fasste den untenstehenden Beschluss einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion.

 

Durch den Wellingsbüttler Weg fahren täglich ca. 20.000 Kraftfahrzeuge mit einem

Anteil von 2% Schwerlastverkehr (Zahlen aus 2013/2015). Besonders stark befahren

ist der Wellingsbüttler Weg von der Kreuzung Rolfinckstraße Richtung Norden.

Für Fahrräder gibt es weder Radfahr- noch Schutzstreifen. Sie benutzen auf dem

Weg nach Norden den für Radfahrer freigegebenen Fußweg, der sich seit Jahren

in einem desolaten Zustand befindet. Richtung Süden steht nur ein teilweise hinter

einem Knick verborgener Weg zur Verfügung.

Da es sich bei dieser Wegstrecke um den Weg zum Geschäfts- und Ärztezentrum

rund um das Alstertal-Einkaufszentraum und über die Querverbindung Stadtbahnstraße

zum Saseler Markt und zu den im Norden liegenden Schulen handelt, ist es

wichtig, den Radfahrern, unter denen auch viele Schüler sind, einen sicheren Weg

zu gewährleisten.

Anstatt die Verbesserung der Wegesituation in Angriff zu nehmen, ergeht jetzt die

straßenverkehrsbehördliche Anordnung, aus Gründen von Sicherheit und Ordnung

die Nutzung des Gehweges im Wellingsbüttler Weg zwischen Rolfinckstraße und

Poppenbüttler Landstraße und in der Stadtbahnstraße zwischen Poppenbüttler

Landstraße und Saseler Damm durch Fahrräder zu untersagen. Begründet wird

diese Maßnahme damit, dass die Gehwege auf diesen Strecken weitestgehend

nicht mehr den heute gesetzlich vorgegebenen Maßanforderungen entsprechen

und die Fahrbahn übersichtlich und in einem guten Zustand ist und ein sicheres

Befahren durch Radfahrer erlaubt.

 

Diese Maßnahme, den Radverkehr ohne weitere Schutzmaßnahmen auf stark befahrene

Straßen zu verlagern, wird dem Regionalausschuss Alstertal am

02.10.2019 als behördliche Anordnung zur Kenntnisnahme vorgelegt, eine Einbeziehung

politischer Gremien im Vorfeld dieser Entscheidung ist nicht erfolgt.

Schon bei der Neugestaltung der Rolfinckstraße haben wir deutlich gemacht, dass

die Verlagerung des Radverkehrs auf Hauptverkehrsstraßen unserer Zielsetzung

widerspricht. Im dargestellten Fall halten wir es jedoch für äußerst gefährlich und

daher nicht vertretbar, die Radfahrer ohne weiteren Schutz auf die Hauptverkehrsstraßen

zu verlagern.

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Alstertal als Beschlussempfehlung

an die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, die Umsetzung dieser Anordnung

zunächst zurückzustellen und zu prüfen, wie die Radwegeverbindung zwischen der

Kreuzung Rolfinckstraße/Wellingsbüttler Weg bis Poppenbüttler Weg/Stadtbahnstraße

und Stadtbahnstraße/Saseler Damm sicher und möglichst abseits der Straße

erfolgen kann, so dass sie auch von Schülern und älteren Verkehrsteilnehmern genutzt

wird. In diese Prüfung sollte auch als Alternative die Herstellung einer neuen

Radwegeverbindung entlang der Bahntrasse einbezogen werden. Dem Regionalausschuss

ist über Verlauf und Ergebnis der Prüfung zu berichten.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n