Sicherheit für Radfahrer am Wellingsbüttler Weg und in der Stadtbahnstraße gewährleisten! Beschlussvorlage des Regionalausschusses Alstertal
Ursprünglicher Antrag der CDU-Fraktion
Der Regionalausschuss behandelte den Antrag Drs. 21-0538 in seiner Sitzung am 13.11.2019 und fasste den untenstehenden Beschluss einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion.
Durch den Wellingsbüttler Weg fahren täglich ca. 20.000 Kraftfahrzeuge mit einem
Anteil von 2% Schwerlastverkehr (Zahlen aus 2013/2015). Besonders stark befahren
ist der Wellingsbüttler Weg von der Kreuzung Rolfinckstraße Richtung Norden.
Für Fahrräder gibt es weder Radfahr- noch Schutzstreifen. Sie benutzen auf dem
Weg nach Norden den für Radfahrer freigegebenen Fußweg, der sich seit Jahren
in einem desolaten Zustand befindet. Richtung Süden steht nur ein teilweise hinter
einem Knick verborgener Weg zur Verfügung.
Da es sich bei dieser Wegstrecke um den Weg zum Geschäfts- und Ärztezentrum
rund um das Alstertal-Einkaufszentraum und über die Querverbindung Stadtbahnstraße
zum Saseler Markt und zu den im Norden liegenden Schulen handelt, ist es
wichtig, den Radfahrern, unter denen auch viele Schüler sind, einen sicheren Weg
zu gewährleisten.
Anstatt die Verbesserung der Wegesituation in Angriff zu nehmen, ergeht jetzt die
straßenverkehrsbehördliche Anordnung, aus Gründen von Sicherheit und Ordnung
die Nutzung des Gehweges im Wellingsbüttler Weg zwischen Rolfinckstraße und
Poppenbüttler Landstraße und in der Stadtbahnstraße zwischen Poppenbüttler
Landstraße und Saseler Damm durch Fahrräder zu untersagen. Begründet wird
diese Maßnahme damit, dass die Gehwege auf diesen Strecken weitestgehend
nicht mehr den heute gesetzlich vorgegebenen Maßanforderungen entsprechen
und die Fahrbahn übersichtlich und in einem guten Zustand ist und ein sicheres
Befahren durch Radfahrer erlaubt.
Diese Maßnahme, den Radverkehr ohne weitere Schutzmaßnahmen auf stark befahrene
Straßen zu verlagern, wird dem Regionalausschuss Alstertal am
02.10.2019 als behördliche Anordnung zur Kenntnisnahme vorgelegt, eine Einbeziehung
politischer Gremien im Vorfeld dieser Entscheidung ist nicht erfolgt.
Schon bei der Neugestaltung der Rolfinckstraße haben wir deutlich gemacht, dass
die Verlagerung des Radverkehrs auf Hauptverkehrsstraßen unserer Zielsetzung
widerspricht. Im dargestellten Fall halten wir es jedoch für äußerst gefährlich und
daher nicht vertretbar, die Radfahrer ohne weiteren Schutz auf die Hauptverkehrsstraßen
zu verlagern.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Alstertal als Beschlussempfehlung
an die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:
Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, die Umsetzung dieser Anordnung
zunächst zurückzustellen und zu prüfen, wie die Radwegeverbindung zwischen der
Kreuzung Rolfinckstraße/Wellingsbüttler Weg bis Poppenbüttler Weg/Stadtbahnstraße
und Stadtbahnstraße/Saseler Damm sicher und möglichst abseits der Straße
erfolgen kann, so dass sie auch von Schülern und älteren Verkehrsteilnehmern genutzt
wird. In diese Prüfung sollte auch als Alternative die Herstellung einer neuen
Radwegeverbindung entlang der Bahntrasse einbezogen werden. Dem Regionalausschuss
ist über Verlauf und Ergebnis der Prüfung zu berichten.
keine Anlage/n
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