Sicherer Überweg in der Amtsstraße am Klettenstieg Interfraktioneller Antrag der Grünen- und SPD-Fraktion
Mit dem Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.10.2021 (Drs. 21-4041.1) wurde die Polizei gebeten zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg oder eine Ampel in der Amtsstraße am Klettenstieg erfüllt sind oder welche anderen Vorschläge sie machen kann, um die Situation hier im Sinne der Petenten zu verbessern. Den Mitgliedern des Regionalausschusses Rahlstedt wurde daraufhin am 08.12.2021 mit der Drucksache 21-4301 durch das PK382 als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges, aufgrund des geringen Aufkommens an Fußgängern während der durchgeführten Verkehrszählung im Zeitraum 08.11.-12.11.202, nicht vorliegen.
Bei der Verkehrszählung im November wurden im überprüften Bereich nur 5-15 Fußgänger gezählt, dieser Wert lag demnach deutlich unter dem in der Richtlinie geforderten Wert von mindestens 50 Querungen/Stunde. Gleichzeitig wurde aber ein Fahrzeugaufkommen von bis zu 374 Kraftfahrzeugen pro Stunde registriert, somit ist das Aufkommen in der Amtsstraße fast doppelt so hoch wie der in der Richtlinie vorgegebene Minimalwert von 200 Fahrzeugen/Stunde.
Die geringen Querungen der Fußgänger sind daher maßgeblich auch durch das hohe Aufkommen der Kraftfahrzeuge beeinflusst sowie durch den corona- und wetterbedingten Zeitraum der Verkehrszählung im dunklen Monat November. Der nahende Autoverkehr ist durch den kurvigen Verlauf der Amtsstraße für Fußgänger in Höhe des Klettenstieges auch besonders schlecht einseh- und abschätzbar, so dass die Fußgänger aktuell die Überquerung an diese Stelle möglichst vermeiden. Die Vielzahl der gestellten Anfragen und Anträge in den letzten Jahren lassen jedoch einen Bedarf an einem sicheren Übergang deutlich erkennen.
Fußgänger als schwächste Verkehrsteilnehmer sind besonders schützenswert, darum sollten deren Belange auch besonders berücksichtigt werden, eventuelle Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs, durch die Einrichtung eines Fußgängerüberweges, sind daher grundsätzlich in Kauf zu nehmen. Daher möge das Polizeikommissariat prüfen, ob eine temporäre Lichtzeichenanlage („Bedarfsampel“) zur Erprobung eines künftigen Fußgängerüberweges gemäß § 45 Abs. 1 Nummer 6 StVO in der Amtstrasse eingerichtet werden kann. Denkbar wäre ein Versuchszeitraum von 3 Monaten im Frühjahr oder Herbst, der außerhalb der Hamburger Schulferien liegt. Zum Ende der dreimonatigen Erprobungsphase sollten die Fußgängerquerungszahlen ermittelt werden. Idealerweise könnten technische Vorrichtungen an der Lichtsignalanlage die querenden Fußgänger erfassen.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:
Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten,
Dem Regionalausschuss möge zeitnah über das Ergebnis berichtet werden.
keine Anlage/n