20-3510

Sichere Überquerung der Straße Eilbektal für Nutzer/-innen des Wandse-Wanderwegs Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen

Antrag

Sachverhalt

 

Der rot-grüne Senat stellt 380.000 Euro für die Sanierung des Wandse-Wanderwegs zwischen Eilbektal und Wandsbeker Mühlenteich bereit. Holprige Gehwege, marode Bänke, defekte Geländer und steile Treppen sollen erneuert und barrierefrei werden. Mit der Sanierung dieser Teilstrecke wird eine attraktive Verbindung zwischen dem dicht besiedelten Gebiet um den Mühlenteichpark und dem grünen Eilbektal geschaffen, durch das der Rad- und Wanderweg Richtung Innenstadt weiterführt. Durchbrochen wird der Wanderweg zwischen Mühlenteich und Eilbektal lediglich an einer Stelle: Mit der Straße Eilbektal muss eine zweispurige Einbahnstraße überwunden werden, auf der einerseits oft sehr schnell gefahren wird und die andererseits durch die kurvige Straßenführung sowie parkende Fahrzeuge für Fußgänger und Radfahrer schwer einzusehen ist. An der Stelle, an der der Rad- und Wanderweg die Straße Eilbektal kreuzt, gibt es keinen markierten Übergang. Weiteres Gefahrenpotential birgt die Tatsache, dass nicht alle Nutzer des Rad-/Wanderwegs sich dessen bewusst sind, dass es sich bei der Straße um eine zweispurige Einbahnstraße handelt und vor dem Überqueren ggf. in die falsche Richtung schauen, um sich abzusichern. Die parkenden Autos behindern zudem eine Überquerung der Straße mit Kinderwagen oder Rollstuhl.

 

Zur Erleichterung der Überquerung der Straße Eilbektal für Nutzer/-innen des Wandse-Wanderwegs empfiehlt der Kerngebietsausschuss der Bezirksversammlung deshalb folgenden Beschluss:

 

Petitum/Beschluss

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten:

  1. Wie in Drucksache 19/1426 vorgeschlagen im Bereich der Querung des Wandse-Wanderwegs für die Straße Eilbektal ein Parkverbot auszusprechen.

 

  1. Den Übergang des Wandse-Wanderwegs für die Autofahrer durch deutliche Beschilderung anzuzeigen.

 

  1. Die Fußgänger/Radfahrer auf dem Wandse-Wanderweg durch entsprechende Beschilderung auf die zweispurige Einbahnstraße hinzuweisen.

 

  1. Zu prüfen, ob der Bordstein im Bereich der Querung abgesenkt werden kann.

 

  1. Zu prüfen, ob an der Stelle ein Zebrastreifen oder eine sonstige Querungshilfe eingerichtet werden kann.

 

  1. Zu prüfen, ob im Kurvenbereich Tempo 30 angeordnet werden kann.

 

  1. Dem Regionalausschuss über die Ergebnisse der Beobachtungen des Verkehrsgeschehens wie in Drucksache 19/1426 festgelegt zu berichten.

 

Anhänge

keine Anlage/n