20-5282

Senioren- und Pflegeheim Margarethenhof Eingabe Stellungnahme der Polizei

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Im Einvernehmen mit dem zuständigen Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt die Verkehrsdirektion 51 zur o.g. Eingabe wie folgt Stellung:

 

Zu Punkt 1:

 

Die zuständige Fachbehörde erarbeitet derzeit behördenübergreifend die Grundlagen für eine Fortschreibung der bestehenden Fachanweisung und einheitliche Handhabung der Neuregelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Hamburg. Hierbei soll an die seit 1994 in Hamburg bewährte Praxis und an Kriterien der Anordnung von Tempo-30-Strecken vor Schulen angeknüpft und auf weitere sensible Einrichtungen wie Senioren- und Pflegeheime im Sinne der StVO-Novelle ausgedehnt werden. Die Umsetzung soll zudem den vielfältigen Herausforderungen in Bezug auf die Verkehrssicherheit und die verkehrlichen Grundfunktionen in einer Millionenmetropole wie Hamburg gleichermaßen Rechnung tragen. Das Senioren- und Pflegeheim Margarethenhof ist bereits als zu überprüfende Einrichtung hinsichtlich des § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde registriert. Bei Vorliegen der Fach-anweisung erfolgt automatisiert eine Prüfung hinsichtlich der dann festgelegten Kriterien.

 

Darüber hinaus wurden aufgrund der Eingabe sowohl die Verkehrsunfalllage als auch die Geschwindigkeitsmessungen der letzten drei Jahre geprüft. Beide Ergebnisse zeigen ein absolut unauffälliges Bild und geben keinerlei Hinweise auf mögliche Sicherheitsdefizite.

 

Zu Punkt 2:

 

Die Anlage eines Zebrasteifens (FGÜ) wurde bereits 2014 geprüft und abschlägig beschieden. An der Situation vor Ort hat sich nach hiesiger Ansicht nichts geändert. Im direkten Bereich des Alten- und Pflegeheimes bestünde aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kaum die Möglichkeit zur Einrichtung eines FGÜ. Es sind keine Aufstellflächen vorhanden und für mobilitätseingeschränkte Menschen hätte dies auch keinen Nutzen, da das Naturschutzgebiet nur über die dort am Ende des Gehweges befindliche Treppe erreichbar wäre. Den FGÜ an diese Stelle zu legen, wäre aufgrund der Kurvenlage der Straße sowieso nicht möglich.

 

Zu Punkt 3:

 

Die Aufstellung eines Ausfahrtsspiegels (Konvexspiegel) ist in der Vergangenheit bereits nicht befürwortet worden. An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss Walddörfer wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

 

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