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Seit längerem Bürgergespräch in Poppenbüttel und unfallträchtige Konfliktsituation - Warum ist die Gehwegbreite am Heegbarg 30 in Poppenbüttel deutlich untermaßig? Kleine Anfrage vom 30.06.2023

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Der Heegbarg ist vom S-Bahnhof und ZOB Poppenbüttel bis zum Saseler Damm (Ring 3) ein Verkehrsraum „rund um“ das Alstertal Einkaufszentrum (AEZ), einen Elektro-Großmarkt, Fachgeschäfte, Arztpraxen/Ärztehaus, Gastronomie, Banken, Post Filiale, Fitness Center und öffentliche Bücherhalle. In „zweiter Reihe“ finden sich die ECE-Hauptverwaltung und großflächige Parkplatzanlagen in Geschossbauweise. Zudem werden am Heegbarg 10 und am Wentzelplatz gegenüber dem ZOB Poppenbüttel Neubauten als weitere Dienstleistungs-, Hotel- und Wohngebäude zz. und im folgenden Jahr(en) errichtet.

 

Auf den mehrspurigen Fahrbahnen als Verbindung zwischen Poppenbüttel und Wellingsbüttel (und Innenstadt) verläuft der Verkehr als reger motorisierter Individualverkehr und mit Busspuren für eine Vielzahl von Buslinien. Die Gehwege am Heegbarg westlich direkt vor dem AEZ und östlich sind geprägt als „Flanierwege“ entlang der Gebäudezeilen als auch querende Verbindungswege über die signalisierten Übergänge. Zudem finden sich beiderseits Radwege, die sowohl westlich als auch östlich in Teilen benutzungspflichtig sind. So auch vor dem Gebäude Heegbarg 30, mit Gastronomie im Erdgeschoss.

 

Daraus resultieren aktuell folgende Fragen an das Bezirksamt Wandsbek:

 

1)      Wurde durch die Verwaltung des Bezirksamtes Wandsbek eine Sondernutzung für die Außengastronomie Heegbarg 30 (Erdgeschoss) direkt am Gehweg erteilt?

Wenn Ja, wann und für welchen Zeitraum?

 

2)      Wenn nein: Ist dort eine Aufstellung von Mobiliar ohne zusätzliche Genehmigung erlaubt?

 

3)      In welcher Art und Umfang wurde dort das Aufstellen von Mobiliar genehmigt (bzw. ist erlaubt)?

Bitte detailliert benennen.

 

4)      Gibt es räumliche oder zeitliche Einschränkungen für das Aufstellen und die Nutzung von Mobiliar?

Bitte detailliert nennen (nach Uhrzeit, Werk- und Sonntagen, Jahreszeiten, o.ä.)

 

5)      Durch das dort aufgestellte Mobiliar (ohne zu beobachtende Gäste-/Kunden-Nutzung) ist der verbleibende Gehweg deutlich untermaßig. Zufußgehende, (Groß-)Eltern mit Kindern an der Hand, Paare, Ältere an Rollatoren oder Gehstöcken weichen daher zum Passieren des Gebäudes rechtzeitig und auf gesamter Länge der Gebäudefront vor den Hindernissen (Gastronomietischen und entgegenkommenden Fußgängern) auf den direkt angrenzenden Radweg aus. Konfliktsituationen sind die Folge, ggf. sogar Verunfallungen, da die kleineren Trenn-Steine in grau zwischen Geh- und Radweg zwei unebene „holprige Natur-Würfelsteinchen“ sind.

Wie bemisst die Verwaltung die verbleibende Gehwegbreite neben dem angrenzendem
benutzungspflichtigen Radweg?

Welche Gehweg-Breite wird gemessen? a) ab Gebäude ohne Sondernutzung
b) bei Sondernutzung (Angaben bitte in cm)

 

6)      Wie verhalten sich diese Werte zu den Richtlinien für (Fuß-)Verkehrsanlagen und StVO?

 

7)      Wurden weitere Fachämter oder Fachbehörden/Dienststellen (wie z.B. Wegewart, PK35/Straßenverkehrsbehörde) in die Prüfung des Sachverhaltes „verbleibende/eingeschränkte Gehwegbreite“ eingezogen?
Wenn Ja: Welche?

Welche Bewertung(en) wird getroffen?

 

8)      Im Anschluss an das Gebäude Heegbarg 30 nach Norden zwischen Heegbarg 32 findet sich die Überfahrt in die Parkhausanlage. Die Gehwegbreite ab Saseler Damm/Ring 3 ist deutlich breiter und bildet mit Wartesituation und Gefahren-Beachtung ein- und ausfahrender Pkw einen Flaschenhals im Fußverkehr.

Wurde die Überfahrtsituation und Einflüsse auf Sichtachsen in die Bewertung der Situation einbezogen?

Wenn Ja: Inwieweit? (Bitte detailliert benennen.)

Wenn Nein: Warum nicht?

 

9)      Zu welchem Termin wird eine regelkonforme Gehwegbreite am Heegbarg 30 hergestellt?

 

 

 

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