20-6511

Seebek als Landschaftsschutzgebiet ausweisen Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Die Stadtteile Bramfeld und Steilshoop wurden in den letzten Jahren massiv verdichtet. Weitere Planungen wie die Bebauung des Bramfelder Dorfgrabens und des Moosrosenweg sind geplant oder in der Ausführung.

Bramfeld und Steilshoop weisen im Bezirk Wandsbek bereits einen der höchsten Werte an Einwohnern pro km² auf. Es ist daher angebracht, die verbleibenden Grünflächen in stark verdichteten Stadtteilen wie Bramfeld und Steilshoop als Erholungsraum zu schützen.

Die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes ist in §26 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt. Die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets kann aus drei Gründen erfolgen:

  1. Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten
  2. wegen der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
  3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

Der Seebek-Grünzug ist als Erholungsraum zu schützen. Die Seebek ist bereits als linearer Biotopverbund im Landschaftsprogramm verzeichnet. Als linearer Biotopverbund sollte die Seebek durch geeignete Sicherungsinstrumente im Bestand gesichert werden.

Die Stadtteile Bramfeld und Steilshoop weisen keine Landschaftsschutzgebiete auf.

Der Regionalausschuss möge beschließen:

Petitum/Beschluss

Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten mit der zuständigen Behörde zu prüfen, ob mittels einer „Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen“ an der Seebek und die anschließende Glindwiese diese unter Landschaftsschutz gestellt werden können, um die Natur der Flüsse und der Wiesen zu bewahren.

Das Ergebnis ist dem Regionalausschuss mitzuteilen.

Anhänge

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