Schwimmkurse für Kinder im Bezirk Wandsbek
Hamburg ist eine Wasserstadt – mehr als in mancher anderen Region Deutschlands ist damit notwendig, dass alle Kinder schwimmen können.
Auch im Bezirk Wandsbek gibt es viele Gewässer und auch Seen, die besonders als Freizeitangebote beliebt sind.
Wiewohl laut der Behörde für Schule und Berufsbildung zum Stichwort Schulschwimmen in ihren Durchführungshinweisen 2019/20 formuliert ist, dass „jedes Hamburger Kind nach Verlassen der Grundschule schwimmen kann“ mit seit 2014/15 verpflichtendem Unterricht in den Klassenstufen 3 und 4, kann laut DLRG (Frühjahr 2020) in Hamburg fast jedes zweite Kind am Ende der vierten Klasse nicht sicher schwimmen. Betroffen sind hier besonders Kinder aus Gebieten mit einem besonderen sozialen Aufmerksamkeitsbedarf.
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Laut „Deutsches Schulportal“ (bundesweiter Blickwinkel) und auch aus Sicht der DLRG Hamburg liegt die sinkende Anzahl an schwimmsicheren Kindern auch an der Schließung von Schwimmbädern mit Lehrbecken. Zudem ist die Aufsicht beim Schwimmunterricht herausgefordert, weil nicht mehr eine Minderheit von Nichtschwimmern Betreuung und Schulung erfordert, sondern sich dieser Anteil Richtung Mehrheit verschoben hat.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die BUKEA antwortet wie folgt: 20.07.20
Die nachfolgenden Antworten der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beziehen sich ausschließlich auf die von der Bäderland GmbH (BLH) betriebenen Bäder. Es gibt in Hamburg und somit auch im Bezirk Wandsbek darüber hinaus weitere Anbieter, die sowohl über Wasserflächen verfügen als auch Schwimmlernangebote durchführen (private Schwimmschulen, Fitnessclubs, Schulen, private bzw. soziale Vereine), zu denen der BUKEA keine Informationen vorliegen.
BLH erweitert die eigenen ganzjährig für Schwimmlernangebote nutzbaren Wasserflächen stetig und im langjährigen Durchschnitt. Es fallen Wasserflächen nicht ersatzlos weg, sondern werden durch Er-weiterung oder Ersatzneubau überkompensiert. Das trifft auch auf den Bezirk Wandsbek zu. Es ist außerdem festzuhalten, dass auch in den Flachwasserbereichen der Schwimmbecken der BLH Schwimmunterricht stattfindet. Nur absolute Schwimmanfängerinnen und Schwimmanfänger starten in Lehrbecken. Danach wird in das andere Becken gewechselt.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die BUKEA unter Beteiligung der Behörde für Schule und Berufsbildung sowie der BLH die o.g. Anfrage wie folgt:
Siehe Antwort zu 3.
Siehe Antwort zu 3.
Jahr |
Anzahl |
2010 |
4 |
2015 |
4 |
Juni 2020 |
4 |
Die Anzahl der Lehrschwimmbecken hat sich von vier auf fünf erhöht. Im bevölkerungsreichsten Stadtteil des Bezirks Wandsbek (Rahlstedt) wurde die Anzahl auf ein zweites Becken erhöht. Ansonsten gibt es pro Standort je ein Lehrschwimmbecken.
Nein, durch die Erweiterung des Hallenbades Rahlstedt um ein Ganzjahresfreibad wird die Wasserfläche im bestehenden Angebot jedoch besser für Schwimmlernangebote nutzbar.
Die Anzahl der Schwimmlehrerinnen und -lehrer ist im abgefragten Zeitraum angestiegen.
An allen staatlichen und staatlich anerkannten Grundschulen in Hamburg ist Schwimmunterricht verpflichtender Teil des Sportunterrichts. Die Durchführung des Schwimmunterrichts erfolgt entsprechend dem in der Bürgerschaftsdrucksache 20/8276 beschriebenen, optimierten Konzept für das Schulschwimmen. Im Übrigen siehe Drs. 21-1139.1 der Bezirksversammlung Wandsbek.
Gemäß § 28 Absatz 3 Hamburgisches Schulgesetz können Schülerinnen und Schüler aus wichtigem Grund vom Unterricht bis zur Dauer von sechs Wochen oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsveranstaltungen durch die Schule befreit werden. Die Daten werden von der Behörde für Schule und Berufsbildung nicht zentral erfasst. Im Übrigen siehe Antwort zu 7.
Nein, siehe Antwort zu 7.
Nein, siehe Antwort zu 7.
Dazu liegen dem Senat keine Informationen vor.
Ja.
Aus dem Blickwinkel der Förderung der Schwimmsicherheit wird dies als wenig zielführend erachtet. Zudem werden städtisch subventionierte Schwimmlernangebote (z.B. „Ab ins Wasser“) bisher auch nur sehr wenig genutzt. Hinzu kommt, dass in der Folge zunehmend unbegleitete Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer die Standorte aufsuchen und damit die Risiken von Badeunfällen zunehmen könnten.
keine Anlage/n
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