20-7139

Schwimmhalle im Berufsförderungswerk so lange wie möglich offenhalten! Interfraktioneller Antrag der SPD- und Grünen-Fraktionen

Antrag

Sachverhalt

Im Zuge des Restrukturierungsprozesses des Berufsförderungswerkes ist geplant, dieses zu verkleinern.

Mit der Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksversammlung Wandsbek (20-6638, 20-6970.1) besteht die große Chance, auf den freiwerdenden Flächen attraktiven Wohnungsbau zu betreiben und gleichzeitig die bestehende soziale Infrastruktur zu erhalten und zu erneuern.

Insbesondere der Abriss der Schwimmhalle auf dem Gelände, der einem geplanten Neubau vorangeht, verursacht massive Verunsicherung unter den Trägern, die die Schwimmhalle nutzen. Es kursieren bereits Gerüchte, Kündigungen stünden unmittelbar bevor.

Die Bezirksversammlung verfolgt das Ziel, die bestehende Schwimmhalle längst möglich offen zu halten, um eine Übergangsphase so gering wie möglich zu halten. Die Träger sollen zudem Unterstützung für Übergangslösungen erhalten.

Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne möge zur Weiterleitung an die Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

Die Bezirksamtsleitung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,

  1. den zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung kontinuierlich darüber zu informieren,
    1. durch welche Träger, in welchem zeitlichem Umfang und welcher Art z.Zt. Angebote unter Nutzung der Schwimmhalle auf dem Gelände des Berufsförderungswerks in Farmsen-Berne erfolgen;
    2. welche vertraglichen Regelungen zwischen welchen Vertragsparteien, mit welcher Laufzeit und welchem Inhalt hierzu jeweils geschlossen wurden;
    3. ob im Jahr 2018 oder 2019 Verträge gekündigt wurden, sollen oder auslaufen;
  1. eine Nutzung der Schwimmhalle im Zuge des Umgestaltungsprozesses des Geländes des Berufsförderungswerkes längst möglich sicherzustellen, soweit hierdurch Abrissoder Baumaßnahmen nicht erheblich gestört würden; Hierzu sind ggf. Kündigungserklärungen spät möglichst abzugeben und/oder ergänzende Vereinbarungen mit den Trägern abzuschließen;
  2. die betroffenen Träger dabei zu unterstützen, dass diesen Ersatzhallenzeiten in anderen Schwimmhallen, insbesondere in naheliegenden Hallen der Fa. Bäderland zur Verfügung gestellt werden.
Anhänge

keine Anlage/n

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