20-7504

Schwimmhalle im Berufsförderungswerk so lange wie möglich offenhalten! Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.02.2019 (Drs. 20-7139.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Bezirksamtsleitung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,

  1. den zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung kontinuierlich darüber zu informieren,
    1. durch welche Träger, in welchem zeitlichem Umfang und welcher Art z.Zt. Angebote unter Nutzung der Schwimmhalle auf dem Gelände des Berufsförderungswerks in Farmsen-Berne erfolgen;
    2. welche vertraglichen Regelungen zwischen welchen Vertragsparteien, mit welcher Laufzeit und welchem Inhalt hierzu jeweils geschlossen wurden;
    3. ob im Jahr 2018 oder 2019 Verträge gekündigt wurden, sollen oder auslaufen;
  2. eine Nutzung der Schwimmhalle im Zuge des Umgestaltungsprozesses des Geländes des Berufsförderungswerkes längst möglich sicherzustellen, soweit hierdurch Abrissoder Baumaßnahmen nicht erheblich gestört würden; Hierzu sind ggf. Kündigungserklärungen spät möglichst abzugeben und/oder ergänzende Vereinbarungen mit den Trägern abzuschließen;
  3. die betroffenen Träger dabei zu unterstützen, dass diesen Ersatzhallenzeiten in anderen Schwimmhallen, insbesondere in naheliegenden Hallen der Fa. Bäderland zur Verfügung gestellt werden.
  4. zu prüfen, ob ein phasenweiser Abriss und Neubau der Schwimmhalle möglich ist, um den Schwimmbetrieb aufrecht erhalten zu können.

Stellungnahme der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI):

Die Berufsförderungswerk Hamburg GmbH beabsichtigt, ihre nicht mehr betriebsnotwendigen Grundstücke zu veräußern. Das Schwimmbad ist Bestandteil des Kaufgegenstandes.

Sofern Mietverträge für Nutzungszeiten im Schwimmbad bestehen, gehen diese auf den Käufer über. Deren konkrete Ausgestaltung obliegt nach Abschluss des Kaufvertrags dem Käufer des Grundstücks. Da die Verhandlungen mit den Kaufinteressenten noch nicht abgeschlossen sind, kann die konkrete Umsetzung aus heutiger Sicht nicht benannt werden.

Dies umfasst auch die Berichtslegung über Mietverträge in den Fachausschuss der Bezirksversammlung.

Das Unternehmen kann auch keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Schließung des Schwimmbades im Zuge des Abrisses der Gebäude nehmen, weil es zu dem Zeitpunkt nicht mehr Eigentümer der Gebäude ist.

Im Übrigen siehe Drs.-Nr. 20-6964.

Dies vorausgeschickt nimmt die BASFI zum o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

Zu 1.: Siehe Anlage. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 2.: Siehe Vorbemerkung.

Zu 3.: Fehlanzeige.

Hinweis: Es liegt weder in der Zuständigkeit der Berufsförderungswerk Hamburg GmbH noch der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration die betroffenen Träger zu unterstützen. Eine mögliche Unterstützung ist vom Bezirksamt zu prüfen.

Zu 4.: Siehe Vorbemerkung.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

Schwimmhallennutzung  

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