Schwimmhalle im Berufsförderungswerk so lange wie möglich offenhalten! Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.02.2019 (Drs. 20-7139.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksamtsleitung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,
Stellungnahme der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI):
Die Berufsförderungswerk Hamburg GmbH beabsichtigt, ihre nicht mehr betriebsnotwendigen Grundstücke zu veräußern. Das Schwimmbad ist Bestandteil des Kaufgegenstandes.
Sofern Mietverträge für Nutzungszeiten im Schwimmbad bestehen, gehen diese auf den Käufer über. Deren konkrete Ausgestaltung obliegt nach Abschluss des Kaufvertrags dem Käufer des Grundstücks. Da die Verhandlungen mit den Kaufinteressenten noch nicht abgeschlossen sind, kann die konkrete Umsetzung aus heutiger Sicht nicht benannt werden.
Dies umfasst auch die Berichtslegung über Mietverträge in den Fachausschuss der Bezirksversammlung.
Das Unternehmen kann auch keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Schließung des Schwimmbades im Zuge des Abrisses der Gebäude nehmen, weil es zu dem Zeitpunkt nicht mehr Eigentümer der Gebäude ist.
Im Übrigen siehe Drs.-Nr. 20-6964.
Dies vorausgeschickt nimmt die BASFI zum o. g. Beschluss wie folgt Stellung:
Zu 1.: Siehe Anlage. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Zu 2.: Siehe Vorbemerkung.
Zu 3.: Fehlanzeige.
Hinweis: Es liegt weder in der Zuständigkeit der Berufsförderungswerk Hamburg GmbH noch der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration die betroffenen Träger zu unterstützen. Eine mögliche Unterstützung ist vom Bezirksamt zu prüfen.
Zu 4.: Siehe Vorbemerkung.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Schwimmhallennutzung
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