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Schwarzbau in der Haldesdorfer Straße 64 und 64a (II) Kleine Anfrage vom 15.03.2017

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

In der Haldesdorfer Straße Hausnummer 64 (Flurstück 2090/Bramfeld 9) und 64a (Flurstück 2089/Bramfeld 9) wurden zwei leer stehende Wohnhäuser saniert. Im Zuge dieser Sanierung wurden beim Haus Nr. 64a mehrfach Anbauten, zum Teil ohne Baugenehmigung, errichtet.

 

Die nicht genehmigten Schwarzbauten wurden mehrfach dem Bezirksamt angezeigt. Das Bezirksamt eröffnete daraufhin mehrere Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände, legte die Baustelle still und untersagte alle weiteren Arbeiten. Dem ungeachtet wurde mittlerweile eine islamische Gemeinde, Taha e.V., gegründet und die Wohngebäude als religiöses Gemeindehaus zweckentfremdet.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:      27.03.2017

 

  1. Sind mittlerweile alle Anbauten durch das Bezirksamt genehmigt worden?

 

Nein.

 

  1. Wenn ja, wann wurden diese im Einzelnen durch wen genehmigt? (Bitte einzeln auflisten)
  2. Wenn nein, warum nicht?

 

Für die Errichtung zweier Anbauten und die Nutzungsänderung zu einem religiösen Gemeindezentrum wurde durch das Bezirksamt eine Genehmigung am 21. März 2016 erteilt.

 

Für die Errichtung eines weiteren Anbaus zwischen den bestehenden Gebäuden wurde eine Genehmigung am 21. Juni 2016 beantragt. Das  Prüfverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

 

  1. Laufen zurzeit Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände gegen die Eigentümer?

 

Ja.

 

  1. Wenn ja, seit wann und wie ist der Sachstand?

 

Am 8. Juli 2016 wurde ein Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände eingeleitet. Es wurde eine Baustilllegung für die Errichtung des weiteren Anbaus zwischen den bestehenden Gebäuden verfügt, die bislang beachtet wurde.

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

 

  1. Welche weiteren Maßnahmen plant das Bezirksamt um ordnungsgemäße Zustände wieder herzustellen?

 

Sofern eine Genehmigung für die Errichtung des weiteren Anbaus zwischen den bestehenden Gebäuden vorliegt, können die Bauarbeiten fortgesetzt werden. Ordnungsgemäße Zustände sind dann wieder hergestellt.

 

 

  1. Liegt mittlerweile eine Genehmigung zur Umwidmung von Wohnraum in ein muslimisches Gemeindezentrum vor?

 

Ja.

 

  1. Wenn ja, wann wurde diese Genehmigung durch wen erteilt?

 

Für die Nutzungsänderung zu einem religiösen Gemeindezentrum wurde von dem Bezirksamt eine Genehmigung am 21. März 2016 erteilt.

 

  1. Wenn nein,
    1. Welche Gründe sprechen gegen die Erteilung der Genehmigung?
    2. Wie ist der Stand des Verfahrens?
    3. Ist beabsichtigt diese Genehmigung zu erteilen?
    4. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum wann unternommen?

 

 

  1. In welchem Umfang mussten Nachpflanzungen auf dem Grundstück für die gefällten Bäume realisiert werden?

 

Baumfällungen auf dem Grundstück sind dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

 

  1. Wer ist der Eigentümer der beiden Grundstücke?

 

Eine Privatperson.

 

 

  1. Ist dem Bezirksamt der Vereinsvorsitzende des Vereins Taha e.V. bekannt?

 

Nein.

 

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt wann der Verein gegründet wurde?

 

Nein.

 

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt welche Ziele der Verein verfolgt?

 

Nein.

 

Anhänge

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