Schwarzbau in der Haldesdorfer Straße 64 und 64a (II) Kleine Anfrage vom 15.03.2017
In der Haldesdorfer Straße Hausnummer 64 (Flurstück 2090/Bramfeld 9) und 64a (Flurstück 2089/Bramfeld 9) wurden zwei leer stehende Wohnhäuser saniert. Im Zuge dieser Sanierung wurden beim Haus Nr. 64a mehrfach Anbauten, zum Teil ohne Baugenehmigung, errichtet.
Die nicht genehmigten Schwarzbauten wurden mehrfach dem Bezirksamt angezeigt. Das Bezirksamt eröffnete daraufhin mehrere Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände, legte die Baustelle still und untersagte alle weiteren Arbeiten. Dem ungeachtet wurde mittlerweile eine islamische Gemeinde, Taha e.V., gegründet und die Wohngebäude als religiöses Gemeindehaus zweckentfremdet.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
Das Bezirksamt antwortet wie folgt: 27.03.2017
Nein.
Für die Errichtung zweier Anbauten und die Nutzungsänderung zu einem religiösen Gemeindezentrum wurde durch das Bezirksamt eine Genehmigung am 21. März 2016 erteilt.
Für die Errichtung eines weiteren Anbaus zwischen den bestehenden Gebäuden wurde eine Genehmigung am 21. Juni 2016 beantragt. Das Prüfverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Ja.
Am 8. Juli 2016 wurde ein Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände eingeleitet. Es wurde eine Baustilllegung für die Errichtung des weiteren Anbaus zwischen den bestehenden Gebäuden verfügt, die bislang beachtet wurde.
Sofern eine Genehmigung für die Errichtung des weiteren Anbaus zwischen den bestehenden Gebäuden vorliegt, können die Bauarbeiten fortgesetzt werden. Ordnungsgemäße Zustände sind dann wieder hergestellt.
Ja.
Für die Nutzungsänderung zu einem religiösen Gemeindezentrum wurde von dem Bezirksamt eine Genehmigung am 21. März 2016 erteilt.
Baumfällungen auf dem Grundstück sind dem Bezirksamt nicht bekannt.
Eine Privatperson.
Nein.
Nein.
Nein.
keine Anlage/n
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