20-3115

Schulwegsicherung am Lerchenberg Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.06.2016 (Drs. 20-2861.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständigen Stellen werden aufgefordert, die Möglichkeit der Errichtung eines absoluten

Halteverbots werktags von 7-9 Uhr an oben genannter Stelle zu prüfen.

 

Die Straßenverkehrsbehörde am PK 35 nimmt wie folgt Stellung:

 

Dieser Antrag wurde bereits in der Sitzung des Regionalausschusses Walddörfer am 02.06.2016 eingebracht und diskutiert. Die Straßenverkehrsbehörde am PK 35 hatte diesen Antrag vorher geprüft und hierzu am 02.06. in der Sitzung bereits mündlich ausführlich Stellung genommen.

Die Ausführungen sind im gestern (07.07.2016) vom Regionalausschuss genehmigten Protokoll inhaltlich richtig niedergelegt:

Die Sperrpfosten wurden straßenverkehrsbehördlich angeordnet. Das halbseitige Parken auf dem Gehweg war bereits vorher unzulässig, dennoch wurde es im Rahmen des Schulverkehrs regelmäßig praktiziert. Nach Erkenntnissen des PK 35, resultierend aus Beobachtungen der bürgernahen Beamten und der Polizeiverkehrslehrer, fahren Radfahrer an der Stelle überwiegend auf dem kombinierten Geh- und Radweg. Dadurch kam es in der Vergangenheit wiederholt zu konfliktreichen Situationen, da die Autotüren beim Öffnen in den Geh- und Radwegbereich hineinragten. Die Sperrpfähle sind eine effektive Möglichkeit, diese Konflikte zu verhindern. Die Autos können so auf der Fahrbahn halten und die Türen lassen sich problemlos öffnen.

Bei einem Halteverbot wäre die Straße frei und würde die Fahrzeugführer voraussichtlich zu ei-ner höheren Geschwindigkeit verleiten. Diese Situation wäre deutlich gefährlicher für Radfahrer.

Die parkenden Autos führen zu einer Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus in der Straße Lerchenberg. Diese Geschwindigkeitsreduzierung dient auch dem Schutz der wenigen gelegentlich die Fahrbahn nutzenden Radfahrer.

Ein Haltverbot in diesem Bereich wäre insofern kontraproduktiv.

 

Die Straßenverkehrsbehörde am PK 35 sieht daher keine Veranlassung, die jetzt gültige Parkregelung zu ändern.

An dieser Bewertung des PK 35 vom 02.06.2016 hat sich zwischenzeitlich nichts geändert.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n