22-2943

Schulwegsicherheit vor der Grundschule Neurahlstedt Beschluss der Bezirksversammlung vom 11.12.2025 (Drs. 22-2730.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 05.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.35

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Behörde wird gebeten, aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs den Verkehr in der Sackgasse Rahlstedter Straße 188a/b-190 dahingehend zu beschränken, dass die Sackgasse für Fahrzeuge aller Art gesperrt wird, ausgenommen Fahrräder, Anwohner, Lehrpersonal sowie Betriebs- und Versorgungsdienst, und damit die Regelung, die in

der Vergangenheit bereits vorübergehend galt, zu verstetigen. Zu prüfen ist, ob die Beschränkung nur für bestimmte Uhrzeiten an Schultagen gelten kann.

Die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 38 nimmt wie folgt Stellung:

Aufgrund der in der Beschlussempfehlung geschilderten Situation sowie der daraus resultierenden Forderungen wurde die Verkehrssituation im Rahmen eines Vor-Ort-Termins überprüft und bewertet. Dabei stellten der Unterzeichner, eine Mitarbeiterin der Straßenverkehrsbehörde sowie ein Mitarbeiter des Verkehrsordnungsdienstes des Polizeikommissariats 38 fest, dass es im Bereich der Zufahrt zur Grundschule in der Rahlstedter Straße 188 a/b - 190 bei verkehrsgerechtem Verhalten der Verkehrsteilnehmenden zwar zu kurzfristigen besonderen Verkehrssituationen kommen kann, jedoch nicht zu einer Gefährdung Dritter.

Darüber hinaus ergab eine Auswertung der elektronischen Unfallsteckkarte (EUSKA), dass sich im relevanten Streckenabschnitt innerhalb der vergangenen drei Jahre keine Verkehrsunfälle ereignet haben. Daraus lässt sich ableiten, dass derzeit keine akute Gefährdungslage durch die bestehende Verkehrsführung vorliegt und folglich kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.

Die als „kritisch“ beschriebenen Situationen sind nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde über-wiegend auf individuelles Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender des Straßenverkehrs zurück-zuführen und nicht auf strukturelle Mängel der Verkehrsführung.

Das seinerzeit ausschließlich aufgrund der dortigen Baustelle angeordnete Verbot der Zufahrt für Kraftfahrzeuge aller Art mit Ausnahme von Fahrrädern, Anwohnern, Lehrpersonal sowie Betriebs- und Versorgungsdiensten beruhte auf dem Umstand, dass im betreffenden Bereich Bautätigkeiten im Straßen-raum stattfanden und es dadurch vereinzelt zu Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit u.a. durch umherfahrende Baumaschinen kam.

Die Teileinziehung der Widmung der Rahlstedter Straße 188a/b 190 / Sackgasse fällt zudem nicht in den Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariats 38, sondern obliegt dem zuständigen Straßenbaulastträger des Bezirksamtes.

Vor dem Hintergrund der vorgenannten Feststellungen und Bewertungen sieht die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 38 daher derzeit keinen Anlass, der in der Beschlussempfehlung formulierten Eingabe zu folgen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
05.02.2026
Ö 14.35
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Rahlstedter Str. Rahlstedter Str.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.