Schulweg/Radweg Bökenbarg Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2017 (Drs. 20-5114)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen:
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):
Zu 1.:
Große Teile der Wegeverbindung Bökenbarg stellen einen anbaufreien Straßenabschnitt dar. Anbaufreie Straßen oder Straßenabschnitte werden als solche bezeichnet, wenn es keine unmittelbaren Anliegerinnen und Anlieger gibt. Diese Straßenabschnitte werden in Hamburg grundsätzlich nicht beleuchtet.
In der dunklen Jahreszeit kann die Bushaltestelle „Mesterbrooksweg“ über die beleuchteten Straßen Kakenhaner Weg und Mesterbrooksweg erreicht werden.
Zu 2.:
Die Straße Bökenbarg verbindet die Hauptverkehrsstraße Poppenbütteler Chaussee und die Bezirksstraße Kakenhaner Weg. Erforderliche Kriterien für die Einführung einer Tempo-30-Zone sind nicht erfüllt. Die zuständige Fachbehörde schließt sich daher der Stellungnahme der Polizei (PK 35 zur Bezirks-Drs. 20-4920 vom 9. Oktober 2017) an.
Das Bezirksamt nimmt zu 3. wie folgt Stellung:
Die Straße im Bökenbarg wird ab Mai 2018 als Umleitungsstrecke für die EMS (Erhaltungsmanagement für Hamburgs Straßen) - Überbrückungsmaßnahme Poppenbütteler Chaussee / Lohe genutzt. Das Bezirksamt wird in Zusammenarbeit mit dem LSBG die Straße vorher herrichten. Nach Abschluss der Baustelle/ Umleitungsstrecke wird sich das Bezirksamt den Zustand der Straße Bökenbarg erneut ansehen und prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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