Schulstraße Grundschule Poppenbüttel (bez. Drs. 22-1608) Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.07.2025 (Drs. 22-1884)
Letzte Beratung: 05.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.1
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, das Anliegen zu prüfen.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Für Maßnahmen auf bezirklichen Straßen sind grundsätzlich die Bezirksämter zuständig.
Die BVM hat eine überbehördlichen Unterarbeitsgruppe (UAG) zu Schulstraßen eingerichtet, (vgl. Drs. 22/17751). In dieser basiert die Zusammenarbeit auf der Anerkennung der Planungshoheit sowie der lokalen Expertise der Bezirksämter. Ziel ist ein behördenübergreifender fachlicher Austausch sowie die Erarbeitung von Handlungsleitfäden und übergreifenden Empfehlungen.
Die BVM hat vorgeschlagen, den Standort bei nächsten Schulstraßen-Projekten zu berücksichtigen. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Bezirksamt Wandsbek und in der Folge dem entsprechenden Polizeikommissariat.
Die BVM unterstützt die Bezirksämter weiterhin durch die Organisation und Ausrichtung der UAG. Damit wirken die BVM und andere beteiligte Behörden auf die Umsetzung von Pilotierungen und die Definition eines sich anschließenden Regelverfahrens für Schulstraßen hin. Die Finanzierung solcher Maßnahmen kann grundsätzlich über die jährlichen Vereinbarungen im Rahmen des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr beantragt werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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