Schulstandort Königsländer Schule wieder als Grundschule einrichten Beschlussvorlage des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek und des Ausschusses für Soziales und Bildung
- Ursprünglicher Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 20-6703) im Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek am 21.11.2018
- In der Sitzung sind die Fraktionen SPD, Die Grünen, Die Linke und die Liberale Fraktionsgemeinschaft dem Antrag beigetreten
- Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek hat einstimmig ein positives Votum abgegeben und den Antrag zur abschließenden Beschlussfassung in den Ausschuss für Soziales und Bildung überwiesen
- Einstimmiger Beschluss des Ausschusses für Soziales und Bildung vom 26.11.2018
Der Wandsbeker Kern wird in den kommenden Jahren äußerst umfangreich baulich nachverdichtet. Beispielhaft sind hier das Brauhausquartier, Wandsbeker Königstraße (Wandsbek 81), Lengerckestraße, Am Neumarkt (Wandsbek 83), Stephanstraße, Bartensteiner Weg, Potentialflächen an der Wandsbeker Zollstraße, Walddörfer Straße (Telekom) und das Quartier auf dem Königslande genannt. Es ist davon auszugehen, dass in Folge dieser umfangreichen Nachverdichtung die Anzahl der Schulkinder ansteigen wird.
Das Gelände Walddörfer Straße 91 einschließlich der Gebäude wurde als Schule gebaut (Königsländer Schule) und wird zur Zeit als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Dieser Standort soll gesichert planerisch bis Ende 2020 als Folgeunterkunft betrieben werden. Anschließend müssen über die Nachnutzungen des Geländes und der Gebäude entschieden werden.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:
Die Behörde für Schule und Bildung möge prüfen, ob das Gelände und die bestehenden Gebäude an der Walddörfer Straße 91 als Nachnutzung wieder als Schulstandort eingerichtet werden kann. Eine überschlägige Prognose über die kommenden Schülerzahlen an dem Standort soll dabei auf Grundlage des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms 2019, der Potentialanalyse Quartier auf dem Königslande und weitere Bauvorhaben aus der Bauprüfung zugrunde gelegt werden. Über das Ergebnis der Prüfung möge im Kerngebietsausschuss berichtet werden.
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