21-1584

Schuleingangsuntersuchungen in Zeiten von Corona

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Die Schuleingangsuntersuchung ist ein wichtiges Instrument für eine fachliche Feststellung über die Schulfähigkeit von Kindern. In den Schuleingangsuntersuchungen soll ein gestärktes Augenmerk auf dem für den Schulerfolg zu erfassenden Gesundheitszustand liegen. Zu nennen sind hier beispielsweise Untersuchungen bzgl. des Seh- und Hörvermögens sowie Grob- und Feinmotorik als auch die kognitiven Fähigkeiten (z.B. Zahlen erkennen oder Oberbegriffe zu einzelnen Dingen finden) und die Sprachentwicklung. Darüber hinaus werden zusätzlich chronische Erkrankungen, Größe und Gewicht erfasst.

Die Schuleingangsuntersuchung sollte demzufolge möglichst frühzeitig stattfinden, damit vor Schulbeginn nötige Fördermaßnahmen ergriffen werden können.

In Drs. 21/1473 wurde auf Frage 6 geantwortet, dass es bei den Schuleingangsuntersuchungen aufgrund der Corona-Pandemie zu Ausfällen der Schuleingangsuntersuchungen gekommen ist. Es wurde in der Anfrage geantwortet, dass der schulärztliche Dienst im Zeitraum vom 09.03.2020 bis zum 08.05.2020 nicht tätig gewesen ist und seit dem 10.05.2020 eingeschränkt tätig ist.

Aus diesem Grunde fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandbek antwortet wie folgt:            16.06.2020
 

  1. Wieviele Kinder sind von einem Ausfall der Schuleingangsuntersuchung betroffen?

a)      Angabe der tatsächlichen Anzahl an betroffenen Kindern.

 

Bezirksamt Wandsbek:

2135 Kinder (Stichtag 30.4.2020)

 

b)      Prozentuale Angabe bezogen auf die zu untersuchende Anzahl an Kindern im Stadtteil.

Bitte tabellarisch nach Stadtteilen aufschlüsseln.

 

Bezirksamt Wandsbek:

Eine Aufteilung in Wandsbeker Stadtteile ist nicht möglich, da nur Bezirkszahlen statistisch ermittelt werden können.

 

 

  1. Werden die ausgefallenen Schuleingangsuntersuchungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Schuleingangsuntersuchungen finden mit eingeschränktem Umfang seit dem 10.05.2020 wieder statt. Das Untersuchungsjahr für die Einschülerinnen und Einschüler des Jahres 2020 endet am 15.09.2020. Vorschülerinnen und Vorschüler, die bis dahin keine Schuleingangsuntersuchung hatten, können nach § 34 Abs. 1-3 des HmbSG eine schulärztliche Untersuchung erhalten.

 

a)      Welche Hilfestellungen können Kindern und Eltern kurzfristig angeboten werden, wenn in diesen (nachgeholten) Schuleingangsuntersuchungen ein Förderbedarf ermittelt wird.

 

Bezirksamt Wandsbek:

Ab dem Zeitpunkt der Einschulung ist die Behörde für Schule und Berufsbildung für die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Betreuung kranker Schülerinnen und Schüler zuständig. Sollte die Schule einen Bedarf bei einem Kind vermuten und es ist bis dahin keine Schuleingangsuntersuchung erfolgt, kann die Schule eine schulärztliche Untersuchung nach §34 Abs. 1-3 veranlassen.

 

b)      Welche kurzfristigen Hilfestellungen können Eltern angeboten werden, wenn die Schulfähigkeit eines Kindes in kurzfristig nachgeholten Schuleingangsuntersuchungen angezweifelt wird?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Nach §38 Abs. 3 HmbSG entscheidet die Behörde für Schule und Berufsbildung auf Antrag der Sorgeberechtigten oder auf Antrag der Schule über eine einjährige Rückstellung vom Schulbesuch und nicht die Schulärztin oder der Schularzt. Wenn bei einer Schuleingangsuntersuchung Entwicklungsstörungen auffallen, dann beraten die Schulärztin oder der Schularzt die Sorgeberechtigten über schulische und außerschulische Fördermöglichkeiten, unabhängig vom Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung.

 

Anhänge

keine Anlage/n