Schrankendenkmal Beschluss der Bezirksversammlung vom 21.12.2017 (Drs. 20-5232.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, sich mit dem Betreiber des P+R Hauses am Doberaner Weg in
Verbindung zu setzen und zu prüfen, wie die Pflege des Schrankendenkmals und im Umfeld
umgesetzt werden kann.
Dem Regionalausschuss möge über die Ergebnisse berichtet werden.
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):
Zwischen dem Rahlstedter Kulturverein e.V. (Kulturverein) und der P + R-Betriebsgesellschaft mbH (P + R) wurde im April des Jahres 2004 eine Vereinbarung getroffen, nach der der Verein berechtigt ist, die Schrankenanlage auf dem von P + R verwalteten Grundstück zu errichten. Es wurde vereinbart, dass der Kulturverein für die Pflege und Wartung (Instandhaltung) der Schrankenanlage zuständig sein soll. Über die Pflege des Grundstücks, auf dem das Schrankendenkmal steht, gab es keine Vereinbarung.
Soweit P + R solche Grundstücke zum Betrieb überlassen bekommen hat, die auch Grünanlagen enthalten, werden diese im Rahmen der von P + R zu leistenden Pflege und Instandhaltung u.a. durch Maßnahmen wie Grünschnitt betreut. P + R wird veranlassen, dass im Zuge dieser regelmäßig stattfindenden Maßnahmen auch das Umfeld des Schrankendenkmals gepflegt wird.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.