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Schneeräumen Marktflächen / Wochenmärkte Kleine Anfrage v. 15.02.2021

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Wochenmärkte sind für die Nahversorgung mit frischen Lebensmitteln aus der Region teilweise direkt vom Erzeuger für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt eine wesentliche Bereicherung des Angebotes des täglichen Bedarfs. Für die Erzeuger von Lebensmitteln aller Art sind die Wochenmärkte eine wichtige Möglichkeit der Direktvermarktung.
 

Es steht daher für die Freien Demokratzen außer Frage, dass die Rahmenbedingungen für die Marktbeschicker und Kunden optimal gestaltet sein müssen.

 

Besonders in der kalten Jahreszeit, wo mit Schneefällen und Glatteis zu rechnen ist, müssen die Marktflächen rechtzeitig vor Beginn des Marktes von Schnee befreit, abgestreut und gereinigt sein.

 

Marktbeschicker und Kundenfinden jedoch teilweise eine nicht von Schnee und Eis befreite Marktfläche vor, so dass ein rechtzeitiger Beginn der Markttätigkeit nur eingeschränkt möglich ist. Beispielsweise ist dies in der Kalenderwoche 5 am 4.2.2021 in Farmsen am EKT und am 30.1.2021 in Wandsbek am Quarree aufgefallen.

 

Die Stadt erhebt eine Standgebühr für die Nutzung der Marktflächen erhebt und schickt den Marktbeschickern entsprechend eine Rechnung.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:     17.02.2021

 

 

 

  1. Wer ist für die Schneeräumung, Eisbefreiung und Abstreuung der Marktflächen im Bezirk Wandsbek zuständig?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Arbeiten werden durch die Firma Otto Dörner Direkt GmbH durchgeführt.

 

 

  1. Welche Anforderungen bestehen von Seiten des Bezirksamtes Wandsbek an die Schneeräumung, Eisbefreiung und Abstreuung von Marktflächen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Marktfläche muss zu Marktbeginn von Schnee und Eis beseitigt und abgestreut sein.

 

 

  1. Wie stellt das Bezirksamt Wandsbek sicher, dass die Anforderungen an die Schneeräumung, Eisbefreiung und Abstreuung von Marktflächen eingehalten werden?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Marktmeister überprüfen den Zustand der Marktflächen vor Marktbeginn.

 

 

  1. Welche Schritte erfolgen üblicherweise, wenn die Anforderungen an die Schneeräumung, Eisbefreiung und Abstreuung von Marktflächen nicht vollständig oder nur teilweise erfüllt werden?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Marktmeister nehmen Kontakt zum Auftragnehmer auf, welche dann ggf. eine weitere Räumung durchführt.

 

 

  1. Welche Leistungen beinhaltet die von den Marktbeschickern zu entrichtende Standgebühr?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Standgebühr deckt alle entstehenden Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung eines Wochenmarktes ab.

 

 

  1. Welcher Anteil der Stadtgebühr wird für die Schneeräumung, Eisbefreiung und Abstreuung der Marktflächen im Bezirk aufgewendet? Bitte anteilige Werte in Prozent und absolute Werte in Euro, jeweils je Wochenmarktstandort im Bezirk Wandsbek angeben.

 

Bezirksamt Wandsbek:

Eine prozentuale Unterteilung der Standgebühr erfolgt nicht. Siehe auch zu 5.

 

 

  1. Wer haftet für Stürze von Kunden am Stand eines Marktbeschickers aufgrund einer nicht oder nicht vollständig geräumten Marktfläche?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt.

 

 

  1. Falls der Bezirk Wandsbek für die Räumung zuständig ist: Warum wurden die Marktflächen z.B. in der Kalenderwoche 5 / Jahr 2021 sowohl den den Standorten „Quarree Wandsbek“ als auch in „Berner Heerweg / Farmsen-Berne“ nicht abgestreut und vom Eis befreit?

 

 

Bezirksamt Wandsbek:

 

Wandsbek (Quarree):

Teilweise standen Händler bereits vor Eintreffen der Reinigungsfirma auf der Marktfläche, auch waren die Schneeflächen teilweise am Vortag zu Eis festgefahren und konnten nicht entfernt werden. Die entsprechenden Flächen wurden teilweise nach Marktbeginn abgestreut.

 

Farmsen:

Durch die parkenden Autos an den Vortagen war die Fläche festgefahren. Die Fläche wurde teilweise nach Marktbeginn abgestreut.

 

Anhänge

keine Anlage/n