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Schnee- und Eisbeseitigung im Bezirk Wandsbek II Kleine Anfrage vom 29.06.2016

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Mit Drucksachen-Nr. 18/4113 teilte das Bezirksamt Wandsbek mit, für welche Örtlichkeiten der Bezirk Wandsbek als Träger der Wegebaulast im Rahmen der Schnee- und Eisbeseitigung nach dem HWG zuständig ist und welche vom Bezirksamt freiwillig gereinigt werden.

 

Um einen aktuellen Stand zu erhalten, möchten wir die zuständige Behörde fragen:

 

Vorbemerkung:

 

Die Zuständigkeit bzw. die Reinigungspflicht auf Gehwegen bei anliegerfreien Strecken bzw. bei  fehlender gesetzlicher Schnee- und Eisbeseitigungspflicht wurde von den Bezirken zur Stadtreinigung (SRH) verlagert. Das Bezirksamt  als Straßenbaulastträger legt zusammen mit der SRH fest, welche Flächen mit aufgenommen werden. Eine Übersicht bzw. eine Darstellung der zu reinigenden Flächen bei fehlender gesetzlicher Schnee- und Eisbeseitigungspflicht wird durch die SRH  geführt und aktualisiert.

 

Siehe auch Anlage (Flyer Winterdienst, 11/2015).

 

Dies vorausgeschickt antwortet das Bezirksamt wie folgt (06.07.2016):

 

1.) Für welche Örtlichkeiten ist der Bezirk als Träger der Wegebaulast im Rahmen der Schnee- und Eisbeseitigung nach dem HWG (bitte detailliert auf einer Liste mit Angabe der Örtlichkeiten und Länge der Strecke angeben) zuständig?

 

Für Keine.

 

2.) Welche dieser Örtlichkeiten werden jeweils als

a) freiwillige Leistung bzw. als

b) verbindliche Leistung

angesehen und nach welcher Maßgabe wird entschieden, ob, wie und wann eine Schnee- und Eisbeseitigung jeweils zu erfolgen hat und wer trifft diese Entscheidung jeweils?

 

Entfällt.

 

3.) Wurden mit der Beseitigung von Eis und Schnee auch Unternehmen beauftragt?

 

Entfällt.

 

Wenn ja:

 

a) In welchen Fällen und in welchem Umfang?

b) An welche Unternehmer wurden im Einzelnen die Aufträge vergeben?

 

4.) Die Reinigungsflächen wurden für die Ausschreibung im Jahr 2009 insgesamt überprüft. Dabei kamen Flächen hinzu, Flächen entfielen und Flächen wurden in der Größe geändert. Ohne Bushaltestellen betrug die Gesamtfläche im Jahr 2006: 166.081 m² und im Jahr 2009: 151.356 m².

Welche Flächen wurden für die Jahre 2015 und 2016 ausgeschrieben?

 

Keine bezirkliche Zuständigkeit.

 

a) Inwieweit sind die Auftragsnehmer der Verpflichtung nachgekommen, ihre Arbeitsleistungen per digitalen Bilder gegenüber dem Fachamt nachzuweisen?

 

Keine bezirkliche Zuständigkeit.

 

5.) Die Bürgerschaft hat am 10.2.2010 beschlossen, dass der Senat zusammen mit den Bezirken die bisherige Praxis des Winterdienstes evaluieren soll. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in eine Konzeption für den zukünftigen Winterdienst einfließen.

Liegen für den Bezirk Wandsbek bereits Ergebnisse vor, bzw. welchen konkreten Arbeitsfortschritt und Sachstand gibt es hier? Sollte ein Konzept vorliegen, ist dies mitzuteilen.

 

Dem Bezirksamt liegt keine entsprechende Konzeption vor.

 

Anhänge

Flyer Winterdienst 11/2015 

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