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Schluss mit dem Verkehrschaos: Baustellenkoordination grundlegend reformieren! Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 06.07.2023 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.2

Sachverhalt

 

Wandsbek steht im Stau. Ein ständiges Ärgernis für alle Verkehrsteilnehmer einschließlich der Anwohnerinnen und Anwohner sind dabei die mangelnden und von vielen Defiziten geprägten Maßnahmen und Ausführungen der Baustellenkoordination. Erschwerend kommt hinzu, dass kaum vorhandene Informationen rechtzeitig zu den Bürgerinnen und Bürgern gelangen. Es gibt derzeit pro Jahr im Hamburger Straßennetz ca. 25.000 Baustellen mit den unterschiedlichsten Anforderungen wie Grundinstandsetzung von Straßen, Fahrbahnreduzierungen, Umbau von Kreuzungen, Leitungsarbeiten wie Gas, Wasser, Strom und viele weitere Baumaßnahmen. Bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen wird es immer Auswirkungen auf den Verkehrsfluss geben, die zu berücksichtigen sind. Auch zeitliche und räumliche Überschneidungen sind zu erwarten und oftmals geht die Übersicht fast vollständig verloren, sodass es zu Staus oder zu einer wiederholten Öffnung der Asphaltschicht kommt. Bei der Planung und Koordination sind umliegende Baustellen, die Anpassung von Ampelschaltungen oder die Aufnahmefähigkeit der Umleitungsstrecke zu beachten, um nur einige Herausforderungen zu nennen.

Negative Beispiele sind reichlich vorhanden wie zum Beispiel die Wellingsbütteler Landstraße, die Grundinstand gesetzt werden soll. Hier wurden bereits in der Planung viele inhaltliche Fehler begangen wie zum Beispiel das Verkehrskonzept oder auch die Ausweichstrecken, die so nicht realisierbar waren. Hinzu kam der massive Protest von Anwohnern und Gewerbetreibenden. Die ursprüngliche Planung für 2022 wurde nicht ausgeführt und eine Neuplanung für 2023 angekündigt, die demnächst allen Beteiligten vorgestellt werden soll.

Allein aus diesem Beispiel ist zu ersehen, wie komplex und vielfältig eine Baustellenkoordination ist. Die Wellingsbütteler Landstraße fällt als Hauptverkehrsstraße in die Zuständigkeit des Landesbetriebs für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), aber die Gesamtprojektplanung liegt bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA). Die Baustelle verläuft weitergehend im Wellingsbüttler Weg durch zwei Bezirke, hat Einfluss auf mehrere Stadtteile und Gemeinden auch außerhalb Hamburgs und vereint mehrere Maßnahmen an und unter der Straße. Die Straße führt zu S- und U-Bahnhaltestellen und muss ggf. Schienenersatzverkehr aufnehmen. Außerdem beeinflusst sie Anwohner, Pendler und Gewerbetreibende.

Entscheidend hierbei ist die Einbeziehung aller Ebenen wie die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), die Bezirke, die Baustellenkoordinierung in Hamburg (KOST) usw. sowie eine ständige Kommunikation und Absprache über alle zu tätigenden Maßnahmen, die auf diesen Ebenen zu erfolgen hat, auch um Korrekturen vornehmen zu können und die Maßnahmen zum Erfolg zu führen. Deshalb muss die Baustellenkoordination grundlegend reformiert werden, um in Zukunft gute und nachvollziehbare, planerische und praxisorientierte Arbeit leisten zu können, von der alle Beteiligten profitieren. Dazu gehört auch eine in der Praxis funktionierende Rufbereitschaft in Notfällen. Die bisherige Rufbereitschaft muss optimiert werden und mit allen Fachbehörden und Dienststellen besprochen und verbindlich abgestimmt werden, um zukünftige fehlerhafte Anwendungen zu vermeiden. In dem Zusammenhang ist das aktuelle Beispiel des „Lochs von Eilbek“ an der Wandsbeker Chaussee zu nennen.

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Baustellenkoordination im Bezirk Wandsbek möge durch das Bezirksamt langfristig verbessert werden, indem
    1. alle Ebenen (dazu gehören BVM, KOST, Bezirk Wandsbek, bezirkliche Baustellenkoordination, weitere städtische Baulastträger, Behörde für Inneres, angrenzende Regionen wie Bezirke und Landkreise) miteinbezogen werden, auch um notwendige Arbeiten an oder unter dem Straßenraum zu bündeln.
    2. feste Abläufe etabliert werden, die vor, während und nach der Planung von Straßenbaustellen mit einer Beteiligung aller relevanten Stellen aus 1a anlaufen.
    3. eine klare Regelung der Kompetenzen erfolgt.
      1. Dazu bedarf es einer Definition, wann Straßen in die Zuständigkeit der Landes- oder auf die Bezirksebene fallen und inwiefern eine geregelte Einbeziehung der jeweiligen anderen Ebene erfolgt und welchen Stellenwert der Austausch besitzt (empfehlend oder bestimmend).
      2. Gleiches gilt für die politischen Gremien. Es bedarf einer Definition, wann der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft bei der Planung zustimmungspflichtig ist und wann wegen fehlender Zuständigkeit nur eine Kenntnisnahme erfolgen kann.
    4. im Prozess der Baustellenkoordination und auch danach Feedbackschleifen eingerichtet werden, um den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit weiter zu optimieren.
  2. Die Verwaltung möge die bezirkliche Baustellenkoordination stärken, indem
    1. die ständige Erreichbarkeit der zuständigen Stellen für Polizei, Baulastträger, Presse und zu Bürozeiten auch für Bürgerinnen und Bürger gewährleistet wird.
    2. eine Rufbereitschaft im Bezirksamt Wandsbek für Notfälle so eingerichtet wird, dass fehlerhafte Anwendungen ausgeschlossen werden können.
    3. die Zusammenarbeit der verschiedenen Ebenen verbessert wird, z.B. durch die stetige Aktualisierung von Telefonlisten und die Einsetzung von Stellvertretern, um die Erreichbarkeit zu erhöhen.
  3. Die Baustellenkoordination möge über die Bezirksgrenzen hinaus erfolgen, indem angrenzende Stadtteile, Bezirke, Gemeinden, Landkreise oder Betreiber der Autobahn über die geplante Baumaßnahme informiert und beteiligt werden.
  4. Um die Akzeptanz aller Verkehrsteilnehmer für Baustellen zu erhöhen, mögen sowohl Anwohnerinnen und Anwohner als auch regelmäßige Nutzer, der Straße frühzeitig über die geplanten Maßnahmen und Umleitungen informiert werden.
  5. Die Aufgabenverteilung im Bezirksamt Wandsbek möge an die wachsenden Herausforderungen in der Baustellenkoordination qualifiziert angepasst werden.
  6. Dem Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft möge bis zum 30. September 2023 berichtet werden.

 

 

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