21-0445

Schild Bushaltestelle Pahlblöckensstieg säubern Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek vom 26.09.2019 (Drs. 21-0180.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wer für die Reinigung der Schilder an den HVV Bushal-testellen zuständig ist und in welchen Abständen eine Kontrolle erfolgt?

Die Verwaltung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass das Schild an der Bushaltestelle Pahlblöckensstieg (Fahrtrichtung Linie 462 Naturschutzgebiet Höltigbaum) gereinigt wird und die Schilder aller HVV Bushaltestellen im Stadtteil Rahlstedt überprüft und gegebenenfalls gereinigt und durch Grünpflanzen bedeckte Bushaltestellenschilder für den Verkehrsteilnehmer wieder sichtbar gemacht werden.

Über die Ergebnisse ist der Regionalausschuss Rahlstedt zeitnah zu informieren.

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Zuständigkeit für die Beschilderung (Haltestellenmast, Haltestellenschild, Einschübe) liegt bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen. Bei Bushaltestellen im Bezirk Wandsbek sind dies die Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) und die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH), wobei die überwiegende Anzahl der Bushaltestellen der Hochbahn zugeordnet ist.             

Beide Verkehrsunternehmen überprüfen regelhaft den Zustand ihrer Masten inklusive Beschilderung durch den Instandhaltungsbereich, z. B. anlässlich von Fahrplanwechseln. Ergänzend werden Meldungen durch den Bus-Betriebsdienst aufgenommen. Die Bearbeitung/Reinigung erfolgt aus Effizienzgründen i. d. R. anhand der Linienverlaufswege.             

Die Bushaltestelle Pahlblöckensstieg (Fahrtrichtung Linie 462 Naturschutzgebiet Höltigbaum) ist der VHH zugeordnet. Die Reinigung erfolgt im Rahmen des Fahrplanwechsels Ende November bis Mitte Dezember 2019. Die Beschilderung aller Bushaltestellenschilder im Stadtteil Rahlstedt wird beim nächsten regelhaften Anlass überprüft.

 

Die Zuständigkeit für den Grünschnitt liegt nicht bei den Verkehrsunternehmen, sondern für den öffentlichen Bereich beim Bezirksamt Wandsbek. Soweit privates Grün die Nutzung des öffentlichen Raums einschränkt, sind die Eigentümer für den Rückschnitt zuständig (Kontrolle durch die Wegewarte des Bezirksamts).

 

Die Sauberkeit und Lesbarkeit der Haltestellenbeschilderung wird unter anderem im Rahmen des HVV-Qualitätssteuerungsverfahren (QSV) kontrolliert und bewertet. In einem Kalenderjahr werden 50 % aller HVV-Haltestellen erhoben. Sofern ein Mangel (z. B. Verschmutzung) vorliegt, wird eine Sanktion für das zuständige Verkehrsunternehmen (VU) fällig.

Zudem lässt das Erhebungspersonal dem VU eine Bemerkung zukommen, wenn die Beschilderung aufgrund von Bewuchs nicht einsehbar ist. Hierfür gibt es jedoch keine Sanktion, da diese nicht zuständig sind und auch keine Bäume/Büsche beschneiden dürfen. Die VUs sind laut dem QSV jedoch angehalten, den Mangel dem zuständigen Grünordnungsamt etc. zu melden.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis..

Anhänge

 

keine Anlage/n