Schemmannstraße Eingabe Stellungnahme der Polizei und des Bezirksamtes
Die Eingabe Schemmannstraße (Drs. 20-5206) wurde im Hauptausschuss in seiner Sitzung am 11.12.2017 beraten und an den Regionalausschuss Walddörfer überwiesen.
Die Polizei und Verwaltung waren gebeten worden, die Einlassungen der Eingabe zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen.
Die Straßenverkehrsbehörde am PK 35 nimmt zur Eingabe wie folgt Stellung:
Engstelle
Im Rahmen der baulichen Umsetzung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen in Tempo 30-Zonen ist gem. den Lageplänen des Straßenbaulastträgers eine bauliche Engstelle in der Schemmannstraße ca. vor Haus Nr. 9 vorgesehen. Aufgrund einer Veränderung von dortigen Grundstücksüberfahrten wurde eine ersatzweise Anlage der Engstelle ca. in Höhe Hausnummer 11 geplant. Das PK 35 wurde für die Verlegung vom Bezirksamt Wandsbek (W/MR 21) um Stellungnahme gebeten. Nach einer durchgeführten Verkehrsbeobachtung hat das PK 35 keine Bedenken gegen den Einbau einer Engstelle ca. vor Hausnummer 11. Eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung dazu wird dem Bezirksamt Wandsbek zeitnah übermittelt.
Parken
Das PK 35 wird auch in der Schemmannstr. im Rahmen der personellen Ressourcen und Prioritätensetzung Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung feststellen und verfolgen. Unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben der Fachanweisung für Absperrelemente 1/02
wird das PK 35 keine Absperrelemente zur Verhinderung des Abstellens von Fahrzeugen auf Gehwegflächen anordnen.
Stellungnahme des Bezirksamtes:
Der geschilderte Sachverhalt ist korrekt. Der Anlieger des Grundstück Schemannstraße Hausnummer 9 plant eine Zufahrt in dem Bereich der Einengung und hat um Rückbau der selbigen gebeten. Der Rückbau erfolgte am 13.07.2017. Das Bezirksamt hat als Ersatzstandort die Einengung Richtung Hausnummer 11 vorgeschlagen und am 25.08.2017 um Verkehrsbehördliche Anordnung beim PK 35 gebeten. Am 30.8.2017 kam die Ablehnung der Verkehrsbehördlichen Anordnung von PK 35.
Der Gehweg in der Schemmanstraße ist am 20.12. wieder hergerichtet worden.
Das Bezirksamt hat im Weiteren aufgrund der Bitte des Hauptausschusses vom 11.12.2017 im Rahmen eines Ortstermins die Möglichkeiten, regelwidriges Parken durch bauliche Maßnahmen zu verhindern, geprüft. Aus fachlicher Sicht sollten in folgenden Nebenflächen- und Gehwegbereichen Eichenspaltpfähle vorgesehen werden, um das Gehwegparken zu unterbinden:
- Schemmannstraße, nördlicher oberer Bereich:
Eichenspaltpfähle im Bereich von Farmsener Landstraße 121 bis Schemmannstraße gegenüber Haus Nr. 21
- Schemmannstraße, südlicher oberer Bereich:
Eichenspaltpfähle im Bereich von Haus Nr. 9 bis Haus Nr. 21
Der Regionalausschuss Walddörfer wird um Kenntnisnahme gebeten.
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