Schaffung von PKW-Schrägparkerplätzen Freifläche Lesserstr. 121 - 123 Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.03.2018 (Drs. 5606.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):
Bei der Lesserstraße handelt es sich in diesem Bereich um eine Hauptverkehrsstraße in der Zuständigkeit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI). Die BWVI hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die Anlage von Schrägparkplätzen. Aufgrund des vorhandenen Baumbestandes wäre hier jedoch im Vorwege eine Prüfung der Machbarkeit unter Berücksichtigung des Baumschutzes erforderlich.
In der Regel sind Maßnahmen an Hauptverkehrsstraßen durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) durchzuführen. Im vorliegenden Fall würde der LSBG auf sein Andiengebot verzichten, ansonsten wäre eine Prüfung und ggf. Umsetzung der Maßnahme aufgrund anderer prioritärer Maßnahmen erst nach dem Jahr 2022 möglich.
Um eine zeitnahe Realisierung zu ermöglichen, schlägt die BWVI vor, dass die Umsetzung durch das Fachamt des Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Wandsbek erfolgt. Die für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Mittel würde die BWVI dem Bezirksamt Wandsbek auf Nachweis zur Verfügung stellen.
Das Bezirksamt Wandsbek ergänzt wie folgt:
Die Stellungnahme der BWVI ist nicht mit dem Bezirksamt abgesprochen.
Dem zuständigen Fachamt stehen keine ausreichenden Kapazitäten für eine Umsetzung zur Verfügung, wobei zudem die Aufnahme in den Maßnahmenspeicher des Arbeitsprogramms zu prüfen wäre. Daher kann das Bezirksamt zu einer zeitlichen Umsetzung keine Angaben machen und schlägt vor, die Umsetzung bei der BWVI zu belassen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.