21-1276

Schaffung von kostenfreien Parkmöglichkeiten für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Bezirk Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 20.02.2020 (Drs. 21-1100)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksversammlung bittet die Behörde für Inneres, einen zuständigen Referenten in den

Hauptausschuss zu entsenden, um eine rechtliche Einschätzung zur Antragsidee vorzustellen.

 

 

Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) nimmt zum Beschluss wie folgt Stellung:

 

Gebührenfreie, bzw. kostenfreie, Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum für Kamerad*innen der freiwilligen Feuerwehr sind nicht in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen, sodass dies auch nicht im Rahmen der Hamburger Parkgebührenordnung einzubeziehen ist. Vielmehr müsste dieser Personenkreis durch Ausnahmegenehmigungen bevorrechtigt werden, z.B. durch eine Ausnahme von der Entrichtung der Parkgebühr. Der ausgewählte Personenkreis wäre jedoch sehr groß und eine zweckmäßige Überprüfung im Vorwege als auch bei Kontrollen im ruhenden Verkehr ist kaum möglich.

Derzeit sind dem LBV keine Feuerwehrwachen im Bezirk Wandsbek bekannt die im direkten Umfeld Parkraumbewirtschaftung aufweisen, sodass eine Ausnahmegenehmigung hier unzweckmäßig ist. Auch die Einrichtung von Haltverboten rund um die Wachen kommt nach Abstimmung mit der zentralen Straßenverkehrsbehörde nicht in Frage.

 

Zusammengefasst ergeben sich im Bezirk Wandsbek keine Lösungen für die aufgezeigte Problematik im Zuge der StVO. Die Reservierung von Flächen im Rahmen der Sondernutzung ist rechtlich möglich und kann durch das BA Wandsbek veranlasst werden. Die Entsendung eines Referenten des LBV in den Hauptausschuss wird nicht befürwortet.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n