Schaffung einer neuen Postfiliale im Zentrum Jenfelds Beschluss der Bezirksversammlung vom 19.11.2015 (Drs. 20-1932.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird aufgefordert, sich bei der regionalen Politikbeauftragten der Deutschen Post für die Einrichtung einer zusätzlichen Filiale im Eigenbetrieb oder als Postagentur in unmittelbarer Nähe des Einkaufszentrums Jenfeld einzusetzen.
2. Falls die Einrichtung einer zusätzlichen Postfiliale aus finanziellen oder sonstigen Überlegungen nicht erfolgen kann, soll zumindest ein Geldautomat der Postbank am Einkaufszentrum Jenfeld errichtet werden.
Zwischenzeitlich ist zu diesem Thema ein Bürgeranliegen eingegangen, das dieser Drucksache als Anlage beigefügt ist.
Die regionale Politikbeauftragte der Deutschen Post nimmt wie folgt Stellung:
Der Wunsch der Bürger nach einer Filiale der Post in gewohnter zentraler Lage ist verständlich. Die Deutsche Post versuche daher, im Falle eines Partnerwechsels einen nahegelegenen Standort anzubieten. Hierfür müssen allerdings die entsprechenden Voraussetzungen wie z.B. ein geeigneter Partner mit einem wirtschaftlich tragfähigen Geschäftskonzept sowie ausreichende Räumlichkeiten gegeben sein.
Der Betreiber unserer neuen Partner-Filiale in Jenfeld hat versucht, am Standort des EKZ Jenfeld eine Immobilie anzumieten, um dort auch Post- und Postbankleistungen anzubieten. Er erhielt vom Center Management jedoch die Rückmeldung, dass er nicht berücksichtigt werden könne, da das EKZ bereits über ein Konzept mit Schreibwaren und Geschenkartikeln und einer kleinen DHL-Station verfüge. Nach unserem Kenntnisstand gibt es im Einkaufszentrum Jenfeld keine Einrichtung der Deutschen Post DHL.
Sollte sich in Zukunft doch ein Angebot zur Anmietung im Einkaufszentrum ergeben, ist unser Partner bereit, diese Möglichkeit unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte zu prüfen.
Die Einrichtung einer zusätzlichen Filiale ist zurzeit nicht vorgesehen.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass Postbankleistungen kein Pflichtangebot gemäß Post-Universaldienstleistungsverordnung sind.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Bürgeranliegen
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