Der traditionelle Weihnachtsmarkt auf dem Saseler Marktplatz wurde vom langjährigen Veranstalter, der Interessen- und Werbe-Gemeinschaft Saseler Gewerbetreibender e.V. (IWG-Sasel), kurzfristig abgesagt. Hintergrund ist die untersagte Nutzung der vorhandenen Infrastruktur, von Toilettenhäuschen über Wasser und Strom bis hin zum Abwasser bzw. der Kanalisation. Selbst gegen Zahlung einer Gebühr hat das Bezirksamt, nach derzeitigem Sachstand, eine Nutzung untersagt. Darüber hinaus sollte der Verein trotzdem eine Gebühr für die Nutzung des Wochenmarktes (ohne Infrastruktur) in Höhe von 1900€ zahlen. Als Begründung wurde die damit verbundene Notwendigkeit einer Verlegung des zur gleichen Zeit dort geplanten Wochenmarktes genannt. Da der Verein nun mit Kosten von 8.000 bis 9.000 Euro rechnet, sahen sich die Ehrenamtlichen genötigt den traditionellen Weihnachtsmarkt abzusagen. Darüber hinaus scheint es widersprüchliche Aussagen von der Kenntnisnahme der nicht mehr zu benutzenden Infrastruktur zu geben. Laut IWG-Vorstand verläuft die Kommunikation mit dem Bezirksamt einseitig.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
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Auf welcher (ggf. veränderten) Gesetzes- oder Vorschriftenlage fußt die Verwaltung ihre Position, dass eine grundsätzliche Nutzung von Markflächen seitens externer Veranstalter – selbst gegen Zahlung einer Nutzungsgebühr – einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung darstellt?
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Gab es entsprechende Klagen bzw. Urteile, welche dies begründen?
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Sind unter den Aspekten der Gleichbehandlung gewerbliche externe Veranstalter mit ehrenamtlichen externen Veranstaltern (z.B. Vereine) rechtlich gleichzustellen?
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Aufgrund der Verlegung des Wochenmarktes sollte die IWG für die Nutzung der Fläche (ohne Infrastruktur) 1900 € zahlen. Welche Verlegung war für den Wochenmarkt am ursprünglich angedachten Termin geplant und wodurch wären hierbei welche Kosten für die Verwaltung entstanden?
Vor weniger als 2 Monaten – vom 14. bis 17. September 2023 – erfolgte das 45. Saseler Heimatfest auf dem neugestalteten Saseler Marktplatz. Ebenfalls durchgeführt von einem „externer Veranstalter“, der IWG
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Warum war die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur auf dem neugestalteten Saseler Marktplatz (Toilettenhäuschen, Wasser, Strom, Abwasser etc.) noch vor weniger als 2 Monaten durch einen externen Veranstalter möglich?
- Wo erfolgte der Saseler Wochenmarkt am 14. und 16. September 2023?
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Welche Kosten sind der Verwaltung durch die Verschiebung des Saseler Wochenmarkt am 14. und 16. September 2023 entstanden?
- Wurden dem externen Veranstalter des 45. Saseler Heimatfest aufgrund der Verlagerung des Wochenmarktes Kosten in Rechnung gestellt?
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Haben sich Marktbeschicker über Umsatzeinbuße aufgrund des am 14. und 16. September 2023 verlagerten Saseler Wochenmarktes beschwert?
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Haben sich Marktbeschicker über potenzielle Umsatzeinbuße aufgrund der geplanten Verlegung des Wochenmarktes für den Weihnachtsmarkt am 15. bis 17. Dezember 2023 beschwert?
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Wann und auf welchem Kommunikationsweg hat das Bezirksamt erstmalig die IWG bzw. die externen Beschicker über die Nichtnutzung der vorhandenen Infrastruktur informiert?
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Wann und auf welchem Kommunikationsweg hat das Bezirksamt erstmalig die IWG bzw. die externen Beschicker über die neuen Gebühren informiert?
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Inwieweit war die IWG bzw. einzelne externe Marktbeschicker an der Umgestaltung des Saseler Marktplatzes beteiligt (z.B. durch Erstellung eines Konzeptes, Material- und Personaleinsatz, selbst getragene Kosten etc.)?
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Welchen gesellschaftlichen und kulturellen Stellenwert hat das Weihnachtsfest auf dem Saseler Marktplatz aus Sicht der Verwaltung?