Sanierung des Saseler Marktes: Findet eine Sicherung von Baustoffen wie die historischen Kopfsteinpflastersteine für eine nachhaltige Weiterverwendung nach dem "Cradle to Cradle"-Prinzip statt? Kleine Anfrage vom 10.02.2022
Sanierung des Saseler Marktes: Findet eine Sicherung von Baustoffen wie die historischen Kopfsteinpflastersteine für eine nachhaltige Weiterverwendung nach dem „Cradle to Cradle“-Prinzip statt?
Im Februar 2022 soll die Sanierung des Saseler Marktes beginnen. Diese erstreckt sich über die (Wochen-)Marktfläche die auch als öffentlicher Parkplatz genutzt wird, hin zu einer hälftigen Nutzung als neugeschaffene Freiraum- und Aufenthaltsfläche für die Bürgerinnen und Bürger.
Zudem wird der Straßenzug Saseler Markt und die einmündenden Straßen Dweerblöcken und Kunaustraße als verkehrsberuhigter Bereich neugestaltet. Fahrbahn, Gehwege und Parkplätze erhalten eine völlig neue Gestaltung in Material und Farbe. Kanten und taktile Markierungen unterstützen die barrierefreie Nutzung für sehbehinderte Menschen.
Baustoffmaterialien sind heutzutage von hohem Wert. Sie sind häufig endlich, schwer zu erschließen und müssen unter hohem ökologischen und finanziellen Aufwand aus der Ferne zu Baustellen nach Deutschland verbracht werden.
„Cradle to Cradle“ ist ein Ansatz für eine durchgängige und konsequente Kreislaufwirtschaft (entwickelt Ende der 1990er Jahre von dem deutschen Chemiker Michael Braungart und dem US-amerikanischen Architekten William McDonough). Dieses Prinzip lässt sich bereits sehr regional und für kleinen Projekte mit nachweislichem Erfolg umsetzen.
Es werden folgende Fragen an die Verwaltung gerichtet:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 23.02.2022
1. Im Straßenzug Saseler Markt finden sich großflächig Wegebelagsmaterialen als „historisches Kopfsteinpflaster“ (Naturstein) in verschiedenen Formaten.
Werden diese Kopfsteinpflastersteine während der Sanierungsarbeiten aufgenommen, gesichert und eine weitere „sinnvolle“ Verwendung gelagert oder als Bauschutt entsorgt?
a) Bei Entsorgung als Bauschutt:
b) Bei Aufnahme, Sicherung und Lagerung:
c) Sofern dem Thema nachhaltige Nutzung/Wiederverwendung von Baumaterialien (bisher) nicht nachgegangen wird:
Das Bezirksamt beantwortet die Fragen 1 a) bis c) zusammenfassend wie folgt:
Das Bezirksamt ist bei der Planung und Ausführung von Straßenbaumaßnahmen an Gesetze, Verordnungen und zusätzliche technische Vertragsbedingungen gebunden. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Kleinen Anfrage sind u. a. das Hamburgische Abfallwirtschaftsgesetz (HmbAbfG), die technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall LAGA TR Boden, Deponieverordnung DepV und die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen für den Straßenbau in Hamburg ZTV/Stb-Hmg. zu nennen.
Die Fahrbahn der Stichstraße Saseler Markt vor den Geschäften besteht aus Naturstein-Großpflaster mit bitumenhaltigem Fugenverguss. Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde, wie grundsätzlich bei Straßenbauvorhaben üblich, das vorhandene Straßenmaterial beprobt, um über eine nachhaltige wirtschaftliche Wiederverwendung oder aber die qualifizierte Entsorgung entsprechend der anzuwendenden Gesetze und Verordnungen zu entscheiden.
Die untersuchte Probe des bitumenhaltigen Fugenvergusses weist einen PAK-Gehalt (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) von >100 mg/kg auf, ist somit als gefährlicher Abfall unter der Abfallschlüsselnummer 170301* "kohlenterrhaltige Bitumengemische" zu entsorgen.
Das Naturstein-Großpflaster mit dem anhafteten kohlenteerhaltige Fugenverguss muss daher zur Entsorgungsannahmestelle ETH Umwelttechnik GmbH, Niederlassung Hamburg, Einsiedeldeich 15, 20539 Hamburg transportiert und abgekippt werden. Die Gebühren der Entsorgungsannahme trägt das Bezirksamt als Auftraggeber. Die Höhe der Gebühren wird sich nach der Wiegenote entscheiden und kann daher zum derzeitigen Zeitpunkt nicht benannt werden.
Eine Teilfläche von ca. 60 m² ist ebenfalls mit Naturstein-Großpflaster befestigt, aber die Fugen sind mit Sand bzw. Grand verfüllt. Des Weiteren gibt es noch ca. 70 m² Naturstein-Kleinpflaster, welches mit hydraulischem Bindemittel (Beton) verfugt ist. Ein Wiedereinbau auf dem Saseler Markt ist wegen des Gestaltungsentwurfs mit einheitlicher Oberflächenbefestigung nicht vorgesehen, auch ist der Einbau auf anderen Baustellen des Bezirks aufgrund fehlender Einsatzmöglichkeiten nicht geplant. Das Bezirksamt steht im Austausch mit anderen Fachdienststellen (u. a. dem Denkmalschutzamt), ob eine Weiterverwendung innerhalb Hamburgs möglich ist. Aktuell gibt es keine Möglichkeit einer Weiterverwendung und da das Bezirksamt über keine ausreichenden Lagerflächen verfügt, werden diese Pflastersteine der beauftragten Baufirma zur weiteren Verwendung und Wiederverwertung überlassen. Abhängig von Qualität und Quantität wird der Wert der Pflastersteine im Angebotspreis für die Entsorgung von der Baustelle von der Baufirma berücksichtigt.
Generell ist zu beachten, dass eine Weiterverwendung des Naturstein-Großpflasters auf öffentlichen Flächen gegebenenfalls zu einer fehlenden Barrierefreiheit für geh-, aber auch seheingeschränkte Personen führt. Die unebene natürliche Oberfläche und die großen Fugen sind gerade für diese Personengruppen unattraktiv und beschwerlich.
Das Bezirksamt ist gehalten, aufgrund der geltenden Vorschriften bei der Planung und Ausschreibung von Straßenbaumaßnahmen den Einsatz von Recyclingbaustoffen zu prüfen und bei Eignung und Verfügbarkeit vorrangig diese auch zu verwenden. So wird bei der Baumaßnahme "Neugestaltung Saseler Markt" ein Baustoffgemisch als Frostschutzschicht und 2. Tragschicht eingebaut.
Die Möglichkeiten der anschließenden Wiederverwertung mineralischer Abfälle durch die Baufirma werden in den o. g. Gesetzen und Verordnungen geregelt, sodass nach dem angesprochenen "Cradle to Cradle"-Ansatz unbelastete Stoffe als aufgearbeitete recycelte Baumaterialien einer nachhaltigen Nutzung auch im Straßenbau wieder zugeführt werden.
keine Anlage/n
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